Entlastungsprogramm 2015-2018: Kleine Anfrage der SP-Fraktion

7. September 2015

Der Regierungsrat startete das Entlastungsprogramm 2015-2018 mit der Zielsetzung, den Zuger Finanzhaushalt mittelfristig bis 2018 wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Als Zielgrösse nennt der Regierungsrat jährlich wiederkehrende Einsparungen in der Laufenden Rechnung von 80 bis 100 Millionen Franken.

Ein Teil der Einsparungen kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz beschliessen, diese Einsparungen sollen sich mehrheitlich bereits im Budget 2016 niederschlagen. Weitere Einsparungen bedürfen Änderungen von Verordnungen, die der Regierungsrat Ende August 2015 beschloss und die in der Rechnung 2016 ihren Niederschlag finden werden. Weitere Einsparungen sind nur mit Anpassungen von Gesetzen möglich. Diese Gesetzesänderungen sind im Moment in der Vernehmlassung. Diese sollen im 2016 beschlossen und per 2017 in Kraft treten.

Bei den Einsparungen, die der Regierungsrat für das Budget in eigener Kompetenz beschloss, sind auch viele Leistungsaufträge mit externen Organisationen betroffen. Diese wurden so geändert, dass der Kanton Zug bei diesen Organisationen die Leistungsaufträge mit reduzierten Mitteln abgelten wird resp. allenfalls sogar auflösen wird.

Die SP-Fraktion stellt im Hinblick auf diese Sparmassnahmen folgende Fragen:

  • Wie grossen waren die Beiträge für das Budget 2015 und 2016 für diese Organisationen?
  • Was waren die rechtlichen Grundlagen für diese Beiträge?
  • Was ändert sich am Leistungsauftrag 2016 wegen diesen Kürzungen gegenüber 2015?
  • Was für Leistungen werden gekürzt oder eingestellt?
  • Was ist die Begründung für diese Leistungskürzungen?
  • Was werden die Konsequenzen und Auswirkungen dieser Leistungskürzungen sein?
  • Inwiefern ist damit zu rechnen, dass die finanziellen Minderleistungen durch Einwohnergemeinden übernommen werden?

Diese Fragen sollen jeweils für die nachfolgend aufgeführten Institutionen beantwortet werden:

  • Zuwebe
  • Sonnenberg, Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum
  • Punkto Jugend und Kind
  • Pro Senectute Kanton Zug
  • Frauenzentrale Zug / eff-zett das fachzentrum / FraueNetz
  • Pro Infirmis Uri Schwyz Zug
  • GGZ (Gemeinnützige Gesellschaft Zug)

 

Die SP-Fraktion verzichtet auf die Einhaltung der 30 tägigen Antwortfrist für eine kleine Anfrage, sofern die Antwort spätestens mit dem Versand der Budgetunterlagen 2016 an den Kantonsrat mitversandt wird.