Postulat der SP-Fraktion des Kantonsrats Zug vom 3. März 2022
Die Regierung wird beauftragt, einen Fonds zu gründen, aus welchem je hälftig Projekte der Not- und Soforthilfe sowie der Linderung von Härtefällen im In- und Ausland unterstützt werden.
Der Fonds ist zweckgebunden und wird durch den Regierungsrat verwaltet, welcher in alleiniger Kompetenz über die Verwendung der Gelder entscheidet und sie für wirksame Zwecke einsetzt. Die Regierung legt jährlich in geeigneter Form Rechenschaft über die Verwaltung des Fonds gegenüber der Öffentlichkeit ab.
Gespeist wird der Fonds in Jahren mit Rechnungsüberschuss durch die Einlage eines prozentualen Anteils des Netto-Jahresgewinns des Kantons Zug. Dieser kann progressiv ausgestaltet sein.
Begründung:
Die Kanton Zug steht finanziell ausserordentlich solide da. 2020 erwirtschaftete er einen Überschuss in Rekordhöhe von 285.5 Millionen Franken. Es ist anzunehmen, dass auch 2021 positiv ausfallen wird, das ist erfreulich. Aber mit grossem Ertrag kommt auch grosse Verantwortung. Es ist daher bedauerlich, dass der Kanton – und auch einzelne Gemeinden – in den letzten Jahren immer wieder mühevoll an ihre Verantwortung gegenüber Benachteiligten erinnert werden mussten und sich darauf, falls überhaupt, für eher bescheidene Beträge aussprachen.
Aber das kann ändern. Der aktuelle internationale Konflikt in der Ukraine zeigt schmerzlich auf, wie sehr konkrete Hilfe notwendig ist, um die Not der Zivilbevölkerung zu lindern. Es gibt weitere gute Gründe, warum der Kanton einen Teil ihres Überschusses für Nothilfe im Ausland, und im Unterschied zu Zürich auch im Inland einsetzen sollte.
Der Kanton Zug ist geprägt von einer hohen Internationalität. Ein grosser Teil unserer Steuereinkünfte von Kanton und Gemeinden stammen von ausländischen Firmen und Privatpersonen, die von tiefen Steuersätzen profitieren. Profitieren tut auch die öffentliche Hand – während andere Länder unter Steuerausfällen leiden. Zuger Firmen erwirtschaften nicht zuletzt in «Entwicklungsländern» grosse Gewinne, die sie hier versteuern. Internationalität sollte aber keine Einbahnstrasse sein. Das Geld muss auch in die Gegenrichtung fliessen. Mit zusätzlichen Finanzmitteln für Auslandhilfe können wir mithelfen, die Lebensgrundlage in den Ursprungsländern zu verbessern. Das ist auch im Sinne unseres Kantons.
Auch in der nahen Umgebung gibt es Nöte und Bedürfnisse. Zahlreiche Akteur:innen leisten wichtige Arbeit, um beispielsweise Rentner:innen, Kinder und Jugendliche in Not, Asylsuchende, Kranke, körperlich und geistig Beeinträchtigte, Suchtabhängige und andere Bedürftige sowie deren Familienangehörigen praktisch zu unterstützen. An Ideen, guten Projekten und konkreten Nöten mangelt es nie – nicht selten aber an den notwendigen Mitteln.
Wir stehen für unsere humanitäre Tradition ein und setzen uns gleichzeitig ein für ein Zug, das Allen und nicht bloss Wenigen eine Zukunft bietet. Solidarität mit Schwächeren ist dabei ein wichtiger Wert. Aus diesen Gründen fordern wir die Regierung auf, eine Anpassung der bisherigen Praxis der Auslandhilfe vorzunehmen und einen gewinnabhängigen Mechanismus wie oben beschrieben einzurichten.
Zug kann sich dabei übrigens von anderen Regionen inspirieren lassen. Der Kanton Basel-Stadt kennt die internationale Entwicklungszusammenarbeit[1]. Ebenso Zürich: Im November 2019 entschieden die Stimmberechtigten der Stadt Zürich mit überwältigendem Mehr, je nach Jahresergebnis zwischen 0.3 und 1 Prozent des Steuerertrags für Auslandhilfe zur Verfügung zu stellen. Bei der Vorlage handelte es sich um den Gegenvorschlag zur sogenannten „1%-Initiative“. In Zukunft wird die Stadt Zürich jährlich zwischen 5 und 18 Millionen Franken für Auslandhilfe bereitstellen.
Hinweis: die SP orientiert sich mit diesem Postulat an einem analogen Vorstoss, der in der Stadt Zug eingereicht wurde (ohne Überweisung). Aus aktuellem Anlass erweitern wir ihn auf die kantonale Ebene.
SP Fraktion im Kantonsrat Zug
[1] Siehe https://www.bs.ch/Portrait/Aussenbeziehung/Entwicklungszusammenarbeit.html