Konflikt in der Ukraine – was kann der Kanton Zug tun?

3. März 2022

Interpellation der SP-Fraktion vom 3. März 2022

Die SP-Fraktion ist tief bestürzt über den russischen Einmarsch in die Ukraine. Das demokratische Land Ukraine soll durch den Agressor Putin resp. Russland mit kriegerischen Mitteln übernommen werden. Die Folgen dieses Krieges, auch wenn Putin nur noch von einer Sonderoperation zu sprechen scheint, sind jetzt am 8. Tage der Kriegsführung offensichtlich, etwa:

  • über eine Million Ukrainer und Ukrainerinnen, die auf Flucht sind
  • Zahlreiche Tote und Verletzte
  • Totalschäden/Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen
  • Verlorene Sicherheit, dass ein demokratisches Land in Frieden leben kann.

Der schweizerische Bundesrat hat am 28.2.2022 nach langem Zögern eingewilligt, die EU-Sanktionen gegenüber Russland zu übernehmen. Ebenso ist «Bundesbern» im Gespräch mit der EU, ein Kontingent von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine aufzunehmen. Die Folgen des Krieges auch auf den Kanton Zug sind auf verschiedenen Ebenen schon jetzt spürbar.

Der Zuger Regierungsrat will morgen, 4.3.2022, aufzeigen, wie er mit den Folgen des Konfliktes in der Ukraine umgehen will resp. was er für Massnahmen er zu ergreifen gedenkt.

Die SP-Fraktion wünscht auch eine Debatte im Kantonsrat und stellt dem Regierungsrat daher folgende Fragen:

  1. Welche Massnahmen liegen theoretisch im Handlungsbereich vom Kanton Zug? Es soll keine Begrenzungen geben und alle möglichen Bereiche (Flüchtlingsunterstützung, finanzielle Unterstützung, Wirtschaftssanktionen, lokale Arbeitslosenunterstützung, etc.) aufzeigen.
  2. Welche dieser Massnahmen gedenkt der Regierungsrat, direkt umzusetzen, konkret zu prüfen oder dem Kantonsrat zu beantragen?

Aufgrund der Dringlichkeit dieser Interpellation bitten wir den Regierungsrat, diese gemäss GO KR § 51 Abs. 4 zu behandeln.

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.

SP Fraktion im Kantonsrat Zug