Bericht aus der Kantonsratssitzung vom 25. Juni 2015

24. Juni 2015

Geschäftsbericht 2014 des Kantons Zug

Der Kanton Zug schloss das letzte Jahr mit einem Minus von 139 Millionen. Das ist schweizweit das zweithöchste Defizit! Höher liegt nur der Kanton Schwyz mit über 210 Millionen; insgesamt schreibt die Hälfte aller Kantone rote Zahlen – wie die Credit Suisse Research in einer Analyse bilanziert. Bei uns werden für das Defizit primär geringere Fiskalerträge in der Höhe von gut 55 Millionen verantwortlich gemacht (die Einkommenssteuern der natürlichen Personen warum um nahezu 60 Millionen Franken tiefer als budgetiert. Wie im Bericht auf S. 33 und durch die Stawiko nachzulesen ist, hängen die steuerlichen Mindereinnahmen auch mit den letzten vier Steuergesetzrevisionen und der Unternehmenssteuerreform II zusammen, die sich mit zeitlicher Verzögerung im Staatshaushalt auswirken würden. Als Folge auf das Defizit des Kantons lancierte die Regierung indes ein Sparpaket, das primär ausgabenseitig orientiert ist und leider den Hebel über Mehreinnahmen bei den Fiskalerträgen – solche, die Nicht-Reiche und den Mittelstand nicht weiter belasten – noch aussen vor lässt. Das gilt es in Zukunft zu ändern.

 

Zustimmung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordates

Die Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel stammt noch aus der Zeit des zweiten Weltkrieges (13. September 1943). Da die damaligen relevanten Aufgaben überholt wurden, ist die Aufhebung dieses Konkordates für die SP unbestritten.

 

Änderung des Steuergesetzes – fünftes Revisionspaket: Verzicht auf Änderung von

  • 20 Abs. 2 Steuergesetz

In der anstehenden zweiten Lesung im Kantonsrat geht es um den Eigenmietwertabzug auch bei unentgeltlichem Nutzungsrecht: die Regierung beantragt ihrerseits, diesen Abzug zu streichen. Die SP unterstützt diese Streichung weiterhin. Wir würdigen insbesondere positiv, dass der Regierungsrat in seiner Begründung explizit auf das kantonale Sparpaket eingeht und wörtlich schreibt:

„Die Massnahmen sind mit teils schmerzlichen Entlastungen verbunden. Vor diesem Hintergrund kann es sich der Kanton Zug schlicht und einfach nicht leisten, auf Einnahmen zu verzichten, die er heute erzielt.“ Wir raten dem Regierungsrat dringlich, weiterhin auf solche Einnahmen Wert zu legen und „Steuererhöhungen“ (eben auch über solche Abzugstreichungen) weiterhin ernsthaft zu prüfen – insbesondere jene, die nicht primär Nicht-Reiche betreffen.

 

Gerne verweisen wir auf die frühere Position:

Bericht von Alois Gössi zum Kantonsrat vom 2. April 2015

„Der Kanton Zug schnürt ein Entlastungspaket 2015-2018 und heute beschlossen wir im Kantonsrat, „freiwillig“ auf rund 0.9 Mio. Fr. an Einnahmen zu verzichten. Es geht um die neue Gewährung des Eigenmietwertabzugs bei Liegenschaften, die den steuerbaren Personen stehen. Aktuell wurde dies, weil mit der SP-Erbschaftssteuerinitiative viele Liegenschaftsbesitzer vor 2012, bei einer Annahme der Initiative würde dies rückwirkend ab 2012 angewendet, ihre Liegenschaft ihren Kindern überschrieben haben, versehen jedoch mit einem Nutzungsrecht. Steuerlich hat dieses Konstrukt die Folge, dass der Eigenmietwertabzug bei Nutzniessungen nicht mehr gewährt wird. Eine Praxis, die auch vom Verwaltungsgericht gestützt wird. Die Mehrheit beschloss nun, ohne irgendwelchen Druck, dass inskünftig auch Nutzniessende diesen Eigenmietwertabzug geltend machen können.“