Zuger Notizen zur Kantonsratssitzung vom 2. April 2015

6. April 2015

Nur Höchstzahlen
oder auch zusätzlich Richtzahlen für die Klassengrössen bei den gemeindlichen Schulen war die Hauptfrage bei der 2. Lesung zur Änderung des Schulgesetzes.

Die SP beantragte, dass die Richtzahlen für eine Klassengrösse wieder ins Gesetz aufgenommen werden. Wir befürchten, dass mit dem Verschwinden der Richtzahlen aus dem Schulgesetz, die Gemeinden sich tendenziell eher an den Höchstzahlen und nicht mehr an den Richtzahlen orientieren würden. Oder klar ausgedrückt, dass wahrscheinlich vor allem aus finanziellen Gründen sich die Gemeinden eher an den Höchstzahlenorientieren werden und es so zu mehr Schülern pro Klasse kommt, was aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht ist. Nach sehr vielen Einzelabstimmungen, wo es um die Klassengrösse bei den Höchst- und Richtzahlen der einzelnen Grundstufen ging, bleibt die Richtgrösse im Schulgesetz erhalten.

Contre Coeur
argumentierte ich heute teilweise bei der Debatte  zur Änderung des Steuergesetzes mit dem 5. Revisionspaket: als Präsident der vorberatenden Kommission hatte ich die Meinung der Kommissionsmehrheit, welche nicht immer der meinigen entsprach, vor dem Rat zu vertreten. Aber dies gehört zu unseren Abläufen. Zu Diskussionen gab vor allem die Besteuerung nach Aufwand (=Pauschalbesteuerung) Anlass. Der Regierung wollte die Höhe des steuerbaren Mindesteinkommen bei Fr. 588’000.— und in eigener Kompetenz festlegen können. Die Kommission forderte, dass diese Kompetenz zum Kantonsrat übergeht sowie das aktuelle Mindesteinkommen bei Fr. 420’000.—bleibt. Wenn schon Pauschalbesteuerung, sollten diese mindestens auch lukrativ für den Kanton Zug sein. Die Attraktivität des Kantons Zug ist nicht nur auf den steuerlichen Aspekt zu reduzieren. Attraktivität ist ein Gesamtpaket. Zug hat auch noch andere positive Standortfaktoren zu bieten, z.B. die Lage, die Verkehrsverbindungen, die Bildungsmöglichkeiten etc. Dafür braucht es ein gewisses steuerliches Aufkommen. Wer von der Aufwandbesteuerung Gebrauch machen will, soll auch einen gewissen Mindeststeuerertrag erbringen. Überraschenderweise wurde die Kompetenz auf die Festsetzung des steuerbaren Mindesteinkommens beim Regierungsrat belassen, auch weil dieser versprach, den Ansatz von Fr.588’000.— nochmals zu überdenken.

Der Kanton Zug schnürt ein Entlastungspaket 2015-2018 und heute beschlossen wir im Kantonsrat „freiwillig“ auf rund 0.9 Mio. Fr. an Einnahmen zu verzichten. Es geht um die neue Gewährung des Eigenmietwertabzugs bei Liegenschaften, die den steuerbaren Personen stehen. Aktuell wurde dies, weil mit der SP-Erbschaftssteuerinitiative viele Liegenschaftsbesitzer vor 2012, bei einer Annahme der Initiative würde dies rückwirkend ab 2012 angewendet, ihre Liegenschaft ihren Kindern überschrieben haben, versehen jedoch mit einem Nutzungsrecht. Steuerlich hat dieses Konstrukt die Folge, dass der Eigenmietwertabzug bei Nutzniessungen nicht mehr gewährt wird. Eine Praxis, die auch vom Verwaltungsgericht gestützt wird. Die Mehrheit beschloss nun, ohne irgendwelchen Druck, dass inskünftig auch Nutzniessende diesen Eigenmietwertabzug geltend machen können.

Das Spezielle
SVP-Kantonsrat M. Brandenberg: „Ich stelle den Antrag auf eine Höchstzahl von 30 SchülerInnen bei der Grund- oder Basisstufe und der Primarschule. Bei dieser Grösse ist die Sozialisierung der Kinder am Besten“.

Nicht sehr wetterfest zeigte sich der Kantonsrat beim Mittagessen: wegen der schlechten Wettervorhersage wurde kurzfristig ein Bus organisiert, der uns zum Parkhotel und wieder zurück brachte. Diese paar Hundert Franken für den Bus, die dies den Kanton sicherlich kostete, könnten wir uns im Kantonsrat sicherlich problemlos sparen. Eine mögliche Gratisabgabe von ein paar Schirmen, für die Kantonsräte ohne einen Schirm, würde sicherlich massiv weniger kosten!

Mein heutiges Abstimmverhalten:

Überweisungen

  • Motion von A. Andermatt und D. T. Burch betreffend Geschäftsordnung des
    Kantonsrates /Präzisierung der Visitationen durch die
    Justizprüfungskommission: für eine Überweisung (nicht Überwiesen
    mit 18:55 Stimmen)
  • Motion der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Zusatzverkehr
    auf Bahn und Bus – Massnahmen zur Verbesserung des Zuger Modal-Splits: für eine Überweisung (überwiesen mit 24:47 Stimmen)

Kommissionsbestellung betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des Departements Informatik der Fachhochschule Zentralschweiz (Hochschule Luzern): Bildungs- oder Ad-hoc Kommission: für eine Ad-hoc Kommission (mit 22:49 Stimmen für die Bildungskommission)

Schlussabstimmungen

  • Änderung des Energiegesetzes: Ja (mit 72:1 Stimmen angenommen)
  • Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonalgesetzes und des Gesetzes
    über die kantonalen Schulen
  • § Höchstzahlen
    • Kindergarten:22 oder 24: für 22 (mit 21:45 für 24)
    • Primarschule (4-fach Abstimmung): 22, 24, 26 oder 30
      • erste Abstimmung
        • § 22:16 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 24:28
        • § 26:26
        • § 30:2
      • zweite Abstimmung
        • § 22:46 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 30:19
      • dritte Abstimmung:
        • § 22:16 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 24:31
        • § 26:26
      • vierte Abstimmung
        • § 22:19 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 26:52
      • fünfte Abstimmung:
        • § 24:47 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 26:26
    • Realschule: 22 oder 24: für 22 (27:48 Stimmen für 24)
    • Sekundarschule: 22 oder 24: für 22 (26:47 Stimmen für 24
    • Grund-oder Basisstufe (4-fach Abstimmung): 22, 24, 26 oder 30
      • erste Abstimmung
        • § 22:17 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 24:18
        • § 26:35
        • § 30:2
      • zweite Abstimmung
        • § 22:31 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 30:34
      • dritte Abstimmung
        • § 24:31 (inkl. der meinigen Stimme)
        • § 26:42 (absolutes Mehr erreicht)
        • § 30:
  • Richtzahlen
    • Primarschule: 18 oder 22: für 18 (45:24 Stimmen für 18)
    • Grund-oder Basisstufe: 20 oder 22: für 20 (16:56 Stimmen für
      22)
  • soll das Gesetz auch die Richtzahlen beinhalten: Ja (mit 43:31 Stimmen beinhaltet das Gesetz auch die Richtzahlen)
  • Schlussabstimmung: Ja (mit 66:5 Stimmen Zustimmung)
  • Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmenkredit und Verfahren
    für die Planung von kantonalen Hochbauten vom 24.9.1992: Ja (mit 66:0 zugestimmt)

 

  • Änderung des Steuergesetzes – fünftes Revisionspaket
    • §14 Abs. 3 Besteuerung nach dem Aufwand, Buchstabe a
    • § Kompetenz Regierungsrat oder Kantonsrat mit einem steuerbaren Einkommen von 420’000Franken: für Kompetenz Regierungsrat (mit 42:28 Stimmen für Kantonsrat mit einem steuerbaren Einkommen)
    • § Abschaffung der Besteuerung nach Aufwand: Ja (Abschaffung mit 15:57 Stimmen abgelehnt)
    • o §20 Abs. 2: unbewegliches Vermögen
      • § ein Einschlag auf den Eigenmietwert wird auch für das unentgeltliche Nutzungsrecht gewährt: Nein (mit 22:49 Stimmen angenommen)
    • o §23 Bst. N: Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes: Fr. 5’000.—oder Fr. 10’000.–:für Fr. 5’000.— (mit 52:18 Stimmen für Fr. 5’000.–)
    • o §30 Abs. 1 Bst. N: allgemeine Abzüge: berufsorientierte Aus- und
      Weiterbildung:Fr. 12’000.— oder Fr. 20’000.–: für Fr. 12’000.—(Fr
      12’000.—mit 45:25 Stimmen angenommen)

 

Motion von Kurt Balmer betreffend Abschaffung des obligatorischen Depots /Sicherheitsleistung der Grundstückgewinnsteuer für die öffentliche Beurkundung im Bereich Privatvermögen: für eine Nichterheblicherklärung (mit 62:1 Stimmen Nichterheblich erklärt)

Motion der SP-Fraktion betreffend Neuregelung der
finanziellen Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: für eine Erheblicherklärung (23:38 Stimmen nicht erheblich erklärt)

Postulat von B. Riedi und T. Werner betreffend Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrer: Erheblicherklärung: für eine Nichterheblicherklärung (mit 44:12 für eine Nichterheblicherklärung)