Entlastungsprogramm 2015 – 2018 Paket 2. Vernehmlassungsanwort der SP Zug

25. September 2015

Sehr geehrter Herr Finanzdirektor
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum 2. Paket des Entlastungsprogramms 2015 – 2018 Stellung nehmen zu können.

Grundsätzliches
Der Regierungsrat präsentierte das Budget mit einem operativen Defizit von 176.3 Millionen. Gerade im Kontext der Vernehmlassung zum Paket 2 des Entlastungsprogramms interpretiert dies die SP Kanton Zug als Resultat einer fragwürdigen Finanzpolitik der letzten Jahre: Kontinuierlich wurden Steuern gesenkt, wodurch der Kanton Zug seit 2001 aufgrund von Steuerreduktionen rund 1 Milliarde und 55 Millionen Mindereinnahmen zu verzeichnen hat. Das budgetierte Defizit wird auf dem Buckel der Bevölkerung getragen. Die SP begrüsst es daher ausdrücklich, dass der Regierungsrat endlich Steuererhöhungen in Aussicht stellt – längerfristig kommen wir um Anpassungen bei den Steuertarifen nicht herum.

Der Kanton Zug ist ein Sonderfall: Er ist reich und muss trotzdem sparen. Wieso? Weil die bürgerliche Regierung und die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates die Steuern mehrmals unnötig gesenkt haben. Nach der Totalrevision 2001 gab es seit dem Jahr 2007 vier Steuergesetzrevisionen, von denen der Mittelstand wenig, die Vermögenden und Unternehmen hingegen sehr stark profitiert haben. Die Mindereinnahmen sind enorm: Der Kanton Zug hat durch die verschiedenen Steuergesetzrevisionen seit 2001 steuerliche Mindererträge in der Höhe von 1 Milliarde und 55 Millionen, wie der Regierungsrat in der Antwort auf unsere SP-Interpellation ausweist.

Seit 2001 haben wir in der Summe sage und schreibe 715 Millionen Ausfälle bei den Kantonssteuern. Beim Anteil direkter Bundessteuern entgehen uns seit 2007 knapp 290 Millionen. Doch auch die Revision der Grundbuchgebühren aus dem Jahr 2007 ist bemerkenswert: Durch die geänderten Gebühren (Handänderungen und Grundpfanderrichtungen) haben wir seit 2007 insgesamt fast 50 Millionen Mindererträge (48.94 Mio).

Die Millionen, die der Kanton seit 2008 mehr in den Nationalen Finanzausgleich bezahlen muss, wären also locker zu verkraften. Festzuhalten ist zudem, dass abgesehen von einzelnen sozialpolitisch bedingten und auch von der SP unterstützten Entlastungen die Mehrheit der Steuergeschenke weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch vom Steuerwettbewerb her notwendig waren.

In der Abstimmungsbroschüre der Steuergesetzrevision 2011 schrieb die Regierung, „dass die Mindereinnahmen verkraftbar sind und der Finanzhaushalt im Lot bleibt“. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Die SP möchte hier klar zum Ausdruck bringen, dass die aktuelle Situation drastisch vor Augen führt, dass die bürgerliche Finanzpolitik schlicht versagt hat. Es wurden Geschenke an die Reichen gemacht, welche sich der Kanton eigentlich nicht leisten konnte. Anstatt diese rückgängig zu machen, wird mit Sparmassnahmen bei Bildung, bei Behinderten, Kultur, Sozialem, Gesundheit, Umwelt, Landwirtschaft, usw. die grosse Mehrheit der Bevölkerung zur Kasse gebeten. Zudem sollen auch in einem raschen Rhythmus die Reserven abgebaut werden, was wir als ausserordentlich problematisch anschauen. Der Nachbarkanton Schwyz zeigte unter der Devise „wie gewonnen, so zerronnen“ eindrücklich, wie schnell es gehen kann und ein grosses Reserve-Polster weg ist.

Die Schieflage der Finanzen und das für 2016 budgetierte operative Defizit von fast 180 Millionen sind nicht wegen übermässiger Ausgaben entstanden, sondern weil die bürgerliche Mehrheit mit den letzten vier Steuergesetzrevisionen bei den Steuergeschenken an die Reichen übermarcht hat. Trotzdem ist offenbar nach wie vor das einzige Ziel der Regierung und der bürgerlichen Parlamentsmehrheit, die Position im Steuerwettbewerb zu verteidigen. Nachdem der Kanton Zug mit seiner Steuerstrategie in den meisten anderen Kantonen massive Verlierer produziert hat, ist jetzt auch die eigene Bevölkerung dran.

Die SP hat sich schon im Herbst 2014 mit einem konstruktiven Beitrag in Form eines Pakets an politischen Vorstössen an der Debatte beteiligt. Die damals formulierten Zielsetzungen:

  • Steigerung der Einnahmen, u.a. auch mit einer Erhöhung des Steuerfusses oder mit dem Aufheben von durchgeführten Steuerreduktionen
  • Reduktion bei den geplanten Investitionen, die mittelfristig dann weniger Abschreibungen nach der Investition ergeben, sowie auch weniger an Unterhaltskosten generieren
  • Anpassung der Ausgaben, wo es sozial- und umweltverträglich ist

Auch wenn die Vorstösse im Kantonsrat damals abgewiesen wurden, können wir (auch wenn dies nicht Teil dieser Vorlage ist) doch feststellen, dass vor allem im Bereich der Investitionen unsere Vorschläge doch zu einem erheblichen Teil umgesetzt werden:

  • Beim Stadttunnel Zug haben die Stimmberechtigten der beabsichtigen Verschleuderung von fast einer Milliarde Franken Einhalt geboten.
  • Bei der Umfahrung von Cham-Hünenberg dauern die Rechtsverfahren so lange, dass die Verwirklichung dieser absolut unnötigen und aktuell ganz sicher nicht mehr mehrheitsfähigen Strasse in weite(ste) Ferne gerückt ist.
  • Bei der Tangente Zug/Baar warten wir noch auf die Einsicht, dass es genügen würde, den Teil in der Talebene (Erschliessung Baarermatte) zu verwirklichen.
  • Den Vorschlag der Regierung, die Umfahrung Unterägeri im Investitionsprogramm weit nach hinten zu verschieben, unterstützen wir. Einen Verzicht auf diese Umfahrung würden wir noch mehr begrüssen.
  • Die Etappierung bei den Neubauten der Verwaltung und der vorläufige Verzicht auf den Bau der Mittelschule in Cham scheinen auf guten Wegen zu sein.

Besondere Verantwortung gegenüber den sozial Schwachen und dem Mittelstand
Die Erfahrungen mit Sparprogrammen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zeigen, dass zuerst die sozial Schwachen und der Mittelstand drankommen. Dies ist unseres Erachtens verfehlt. Deshalb wehren wir uns insbesondere gegen Massnahmen, welche vor allem die unteren Einkommensschichten, der Mittelstand und weitere Benachteiligte betreffen.

Ganz grundsätzlich ist zu kritisieren, dass die Regierung 2016 das Defizit ausgabenseitig steuern will; die Einnahmenoptimierung und verbesserte Steuerausschöpfung wird noch aussen vor gelassen. Dies ist in unseren Augen weder kohärent noch längerfristig überzeugend, wie die SP verschiedentlich dargelegt hat. Wir begrüssen es aber ausserordentlich, dass der Regierungsrat nun endlich Steuererhöhungen ins Auge fasst (siehe Medienmitteilung vom 23.9.2015).

Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht (Antrag und Frage)
Wir wiederholen an dieser Stelle unseren Antrag aus unserer Vernehmlassungsantwort zum Paket I. Wir fragen daher an dieser Stelle an, inwiefern der Regierungsrat geprüft hat, ob alle Massnahmen des Entlastungsprogramms mit dem übergeordneten Recht zu vereinbaren sind (d.h. mit internationalen Verträge, der Bundesverfassung, den Bundesgesetzen und Bundesverordnungen, den einzelnen Programmvereinbarungen zwischen dem Kanton Zug und dem Bund [zum Beispiel: KIP-Vereinbarung 2014 – 2017; Programmvereinbarung im Umweltbereich 2014 – 2015, Waldbewirtschaftung; Programmvereinbarung Denkmalpflege usw.)?
Eventual-Antrag, falls es nicht bereits systematisch geprüft wurde:
Der Regierungsrat hat daher die einzelnen Massnahmen des gesamten Entlastungsprogramms je auf die Einhaltung bundesrechtlicher und internationaler Vorgaben zu überprüfen, und zwar auch in Form von entsprechenden Abklärungen bei den zuständigen Bundesbehörden.

→ detaillierte Stellungnahme im Einzelnen (pdf, Seiten 4 bis 16)

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen bei diesem relevanten Geschäft – für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Für die Arbeitsgruppe der SP Kanton Zug

Barbara Gysel                                              Eusebius Spescha
Präsidentin, Kantonsrätin                        a. Kantonsrat