Motion der SP Fraktion zur teilweisen Rückgängigmachung der letzten Steuergesetzrevisionen

1. Dezember 2014

Antrag
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Änderung des Steuergesetzes zur teilweisen Rückgängigmachung von Änderungen des Steuergesetzes in früheren Steuergesetzrevisionen wie folgt vorzulegen:

  • Vermögenssteuer bei natürlichen Personen: 2,5 0/00 für Vermögensteile über Fr. 600ʻ000.— (Steuergesetzrevision 2007)
  • bei den Einkommenssteuern sollen die ausgeschütteten Gewinne aus in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zu 70 % besteuert werden (Steuergesetzrevision 2007 und 2009) resp. nur eine Reduktion von 30 % statt 50 % von Aktionärinnen und Aktionären mit qualifizierten Beteiligung bei der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung (Steuergesetzrevision 2009).
  • Aufhebung der Reduktionen der Gewinnsteuern von juristischen Personen
    (Steuergesetzrevision 2007 und Steuergesetz 2009) sowie des unteren
    Gewinnsteuersatzes resp. der oberen Gewinnsteuersätze  (Steuergesetzrevision 2012)

Begründung
Die Finanzaussichten des Kantons Zug sehen für die nächsten Jahre ziemlich düster aus. Wir sehen 3 Handlungsebenen, dem wirkungsvoll entgegenzusteuern:

  • Verzicht oder massive Reduktionen von Investitionen
  • Senkung resp. kein zusätzliches Wachstum bei den Ausgaben
  • Steigerung der Einnahmen

Mit dieser Motion sollen jene mit den letzten Steuergesetzrevisionen gemachten Steuersenkungen aufgehoben werden, welche einseitig die Vermögenden begünstigt haben. Es sollen also wieder die bis 2006 geltenden Regelungen in Kraft treten. Damit werden höhere Einnahmen generiert. Ein Wegzug von Betroffenen ist im aktuellen Umfeld nicht zu befürchten