Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug zur Änderung des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Änderung des Schulgesetzes Stellung zu nehmen. Wir möchten die einzelnen Punkte der Gesetzesrevision folgendermassen kommentieren:
Einleitend möchten wir festhalten, dass wenn ein Gesetz revidiert wird, auch die aktuellen Gegebenheiten berücksichtigt und alle Ungereimtheiten beseitig werden sollten. Die „Pflästerlipolitik“ des zuständigen Regierungsrates ist nicht langfristig ausgelegt und daher aus bildungspolitischer Sicht nicht zielführend. Das Gesetz sollte so ausgelegt werden, dass es nicht innert wenigen Jahren erneut revidiert werden muss, weil nicht alle Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
Entlastung der Klassenlehrpersonen um eine Wochenlektion auf der Primar- und Sekundarstufe I
Die Klassenlehrpersonen haben in unserem Bildungssystem eine besondere Verantwortung. Sie sind zuständig für die einzelnen Schülerinnen und Schüler, übernehmen die notwendige Koordination der Absprachen und führen Gespräche mit Eltern und anderen Schulpartnern. Dieser Aufgabenbereich hat sich in den letzten 30 Jahren stark ausgedehnt. Absprachen mit Eltern, Fachlehrpersonen sowie Heilpädagogen haben zugenommen. Hinzu kommt ein umfassendes Übertrittsverfahren II auf der Sekundarstufe, welches ebenfalls mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Aus diesen Gründen erachtet es die SP als notwendig, dass die Klassenlehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe um eine Lektion entlastet werden. Zur Entlastung der Kindergartenlehrpersonen, die unseres Erachtens genauso gerechtfertigt wäre, werden wir in den nächsten Abschnitten ausführlicher Stellung nehmen.
Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion auf der Primarstufe
Die SP anerkennt die vorgeschlagenen Anpassungen der Unterrichtsverpflichtung auf der Primarstufe. Seit 30 Jahren ist dieses Unterrichtspensum gleich geblieben, obschon sich die Gesellschaft stark verändert hat und dementsprechend auch die Ansprüche an Schule und Lehrpersonen gestiegen sind. Der administrative Aufwand sowie die Zusammenarbeit mit Fachpersonen erfordert in einem integrativ ausgerichteten und damit zukunftsfähigen Schulsystem ebenso mehr Zeit, wie auch die Planung, Durchführung und Nachbearbeitung des Regelunterrichts.
Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion auf der Sekundarstufe
Der Regierungsrat anerkennt, dass sich eine Senkung der Unterrichtsverpflichtung im Arbeitsfeld “Unterricht und Klasse” zu Gunsten der anderen Arbeitsfelder aufdrängt. Warum er dies jedoch nur für die Primarschule tut, ist absolut nicht nachvollziehbar. Ist der Regierungsrat etwa der Ansicht, dass die Sekundarstufe I von der Entwicklung, welche er in seinem Bericht für die Primarstufe thematisiert, verschont geblieben ist?
Wenn man sich die letzten Veränderungen im Schulwesen anschaut, erkennt man das Gegenteil: Der Aufwand für Sekundarlehrpersonen hat nämlich mindestens so stark zugenommen, wie jener der Primarlehrpersonen. Die Kooperative Oberstufe, in welcher in manchen Gemeinden alle Schülerinnen und Schüler in Mischklassen unterrichtet werden (obschon innerhalb der Klasse dennoch zwischen Sek- und Realschule separiert werden muss) und auch Jugendliche mit erheblichen Lernschwächen, geistigen oder körperlichen Behinderungen integriert werden, schafft bedeutend mehr Aufwand für die Lehrpersonen. Es gilt, den Unterricht noch mehr zu individualisieren und deshalb mehr Absprachen mit Heilpädagogen usw. zu treffen.
Gleichzeitig muss hier erwähnt werden, dass mit dem kürzlich eingeführten Übertrittsverfahren II sowie der neuen Leistungsbeurteilung in den überfachlichen Kompetenzen (Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen) die Beurteilung und Förderung der Lernenden individueller und qualitativer geworden ist.
Es liegt auf der Hand, dass mehr Individualisierung auch mehr zeitliche Ressourcen in Anspruch benötigt. Dennoch wird den Lehrpersonen im Kanton Zug seit 30 Jahren immer noch gleich viel Zeit eingeräumt, obschon neben dem Bereich „Unterricht und Klasse“ auch in die anderen Bereiche „Schülerinnen, Schüler und Schulpartner, Schule, Lehrperson“ sukzessiv ausgebaut wurden. Irgendwo müssen also Abstriche gemacht werden, damit der geforderte Aufgabenkatalog auch seriös erfüllt werden kann. Es drängt sich also eine Senkung der Unterrichtsverpflichtung im Arbeitsfeld “Unterricht und Klasse” zu Gunsten der anderen Arbeitsfelder auf. Das Fuder ist überladen.
Einige Nachbarkantone haben bereits darauf reagiert und unterschiedliche Massnahmen beschlossen, um die Situation zu verbessern. Anstatt, dass sich der Bildungsdirektor ernsthaft mit dieser „Unausgewogenheit“ auseinandersetzt und konstruktive Vorschläge macht, um die Situation zu verbessern, bekräftigt er seine „Untätigkeit in dieser Frage“ mit einem Blick über die Kantonsgrenzen. Ferner schreibt er: „Da die Unterrichtsverpflichtung im Kanton Zug aktuell gleich hoch ist wie in drei von insgesamt sechs Zentralschweizer Kantonen (vgl. Grafik 1, oben), kann auf der Sekundarstufe I auf eine Reduktion verzichtet werden.“
Es liegt auf der Hand, dass sich der Regierungsrat selber widerspricht – einerseits gesteht er einer Zunahme des Aufgabenpools zu, andererseits braucht es gemäss seinem Gutdünken keine Anpassung. Wenn der Regierungsrat schon unbedingt eine Reduktion der Unterrichtsverpflichtung verhindern möchte, dann soll er zumindest konstruktive Vorschläge machen, um die Lehrpersonen sonst zu entlasten. Wir hätten vom Bildungsdirektor erwartet, dass er sich mit diesem bedeutenden Anliegen differenzierter auseinandersetzt.
Die SP fordert, dass die Situation der Oberstufenlehrpersonen nochmals gründlich analysiert wird. Sollten nicht irgendwo anders Abstriche gemacht werden können (ohne, dass die Unterrichtsqualität leidet), braucht es eine Anpassung der Unterrichtsverpflichtung, damit die zeitliche Mehrbelastung auch auf der Sekundarstufe 1 aufgefangen wird. Sie ist, wie auch bei den Primarlehrpersonen, mehr als nur ausgewiesen.
Wenn der Kanton Zug auch in den nächsten Jahren qualitativen Unterricht anbieten möchte, dann muss er allen betroffenen Lehrpersonen die notwendigen Zeitressourcen gewähren, damit alle die geforderten Aufgaben seriös erledigen können. Es ist nicht damit getan, den (Sekundar)Lehrpersonen ständig Hochglanzbroschüren mit neuen Aufgaben abzugeben – ihnen jedoch keine zusätzliche Zeit einzuräumen, um diesen Aufgaben auch seriös nachgehen zu können.
Anpassung der Löhne für Kindergartenlehrpersonen gefordert
Bereits 2007 hat die SP-Kantonsratsfraktion im Rahmen der damaligen Änderungen des Lehrpersonalgesetzes gefordert, dass die Lohndifferenzen zwischen Kindergarten- und Primarlehrpersonen aufgehoben werden. Zwar wurden die Gehälter der beiden Lehrkategorien damals etwas angeglichen, doch bestehen auch heute noch Lohndifferenzen zwischen 10-12%. Diese sind unserer Ansicht nach nicht haltbar und stossend.
Wir begründen dies wie folgt: Erstens werden Kindergarten- und Primarlehrpersonen heute gleichwertig ausgebildet und zwar auch an der Pädagogischen Hochschule Zug. Dieses Faktum anerkannte auch die Zuger Regierung in ihrem Bericht zu den Änderungen des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 1. Mai 2007 (Vorlage 1528.1/12363). Die Regierung legitimierte das Festhalten an den Lohnungleichheiten damals damit, dass Kindergarten- und Primarlehrpersonen unterschiedliche Unterrichtszeiten aufweisen (vgl. Bericht und Antrag der Regierung zu den Änderungen des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 1. Mai 2007 [Vorlage 1528.1/12363], S. 6). Mit der geplanten Gesetzesrevision aber wird diese Differenz minimiert. Sie beträgt neu nur noch 1.5h (bisher 2h) zu den Primarlehrpersonen und 0h im Vergleich zu Klassenlehrpersonen (siehe Tabelle unten). Damit wird das 2007 vorgebrachte Argument obsolet und die Regierung müsste nun konsequenterweise eine Angleichung der Löhne zwischen den beiden Lehrkategorien forcieren.
Nach Ansicht der SP des Kantons Zug ist bei der Besoldung der Kindergartenlehrpersonen entweder eine Erhöhung der Besoldung umzusetzen, d.h. die Kindergartenlehrpersonen müssten höheren Gehaltsklassen zugeteilt werden oder aber es ist das Anliegen der Motion Huber, Landtwing und Winiger betreffend Entlastung der Kindergartenklassenlehrpersonen umzusetzen, um damit der Tatsache Rechnung tragen zu können, dass auch Kindergarten-lehrpersonen neben dem eigentlichen Unterricht, gewichtige Aufgaben und damit viel Arbeitszeit ausserhalb des Unterrichts zu leisten haben.
Die Reduktion des Unterrichtspensums für Klassenlehrpersonen legitimierte die Regierung in ihrem Bericht zur Änderung des Lehrerbesoldungsgesetzes (Unterrichtszeit und Intensivfortbildung) vom 27. August 2002 damit, dass Klassenlehrpersonen für ausserunterrichtliche Aufgaben bedeutend mehr Zeit investieren müssen als Fachlehrpersonen. Es wurde namentlich darauf verwiesen, dass Klassenlehrpersonen die Gesamtverantwortung für die einzelnen Schülerinnen und Schüler tragen, die notwendige Koordination der Absprachen übernehmen und Gespräche mit Eltern und anderen Schulpartnern führen. – Dies gilt unseres Erachtens gleichermassen auch für Kindergartenlehrpersonen. Ihnen kommt gar eine besondere Bedeutung im Kontakt zu den Eltern zu, da sie für Eltern den Erstkontakt mit der Institution „Öffentliche Schule“ darstellen. Die Elternarbeit nimmt daher einen bedeutsamen Teil der Arbeit ein. Ausserdem tragen Kindergartenlehrpersonen im Übertrittverfahren vom Kindergarten in die Primarstufe eine besondere Verantwortung: Sie müssen die Schulpflicht abklären und entsprechende Gespräche mit den Erziehungsverantwortlichen führen.
Erhöhung Schulleitungspool
Die SP bedauert, dass die Entlastung für Schulleitungsaufgaben erst dann thematisiert wird, nachdem die erste Schulleiterinnen und Schulleiter ausgebrannt sind. Der Schulleitung wurden in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben zugewiesen. Daher ist die Entlastung sinnvoll.
Freundliche Grüsse
Barbara Gysel, Präsidentin
Zari Dzaferi, Ressortverantwortlicher