Datenschutz, Frauen*streik Manifest, Planungs- und Baugesetz

4. März 2020

Datenschutz, Frauen*streik Manifest, Planungs- und Baugesetz. Bericht zur Kantonsratssitzung am 27. Februar 2020

Erneut gibt es einen Wechsel im Kantonsrat. Rolf Brandenberger wird die Gemeinde Risch in Zukunft vertreten. Neu will die Kantonsratspräsidentin den während der Legislatur ausscheidenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte jeweils ein kleines Geschenk überreichen. Diese Idee finde ich gut, so wird die Arbeit im Kantonsrat etwas gewürdigt.

Die Petition «Frauen*streik Manifest»

Die engere JPK (Justizprüfungskommission) beantwortete diese Petition. Leider konnte ich an dieser Sitzung nicht teilnehmen. Der Regierungsrat behandelte diejenigen Fragen, welche direkt in seiner Kompetenz liegen.
Dass die SVP und die FDP mit der Petition «nichts anfangen» können, ist nicht wirklich erstaunlich. Die Vertretung der FDP findet, es sei anmassend, wie das Manifest abgefasst sei. Viele Geschäftsfrauen würden sich nicht vertreten fühlen und mit den Forderungen daraus überhaupt nicht einverstanden sein. Ja, das kann ich noch nachvollziehen, aber ein Manifest ist mal für einen grossen Teil der Bevölkerung und nicht automatisch für alle.

In der Beantwortung der JPK und des RR ergeben sich in der Debatte im Kantonsrat noch einige Fragen: Wie sieht die Förderung von Beruf und Familien der kantonalen Angestellten aus? Ist der RR der Meinung, dass mit einer Broschüre die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Wirtschaft genüge getan ist? Auch die Forderung einer klaren Zuständigkeit betreffend Gleichstellung (wie Büro, Kommission etc.) ist nicht nur ein linkes Anliegen. Das Bundesgericht stellte klar fest, dass der Kanton Zug etwas machen muss. Dabei wurde nicht formuliert, was das sein könnte.

Die CVP unterstützt die Antwort der JPK und der RR, auch wenn noch nicht alles in Ordnung sei. Das Manifest hätte wichtige Fragen aufgeworfen, welche noch vertiefter betrachtet werden müssten. Sie würden jedoch keinen weiteren Handlungsbedarf der Regierung sehen, denn mit der Zeit würden sich diese Punkte von selbst erledigen.

Die ALG beantragt die Petition nur teilweise erheblich zu erklären, wir von der SP möchten die gesamte Petition erheblich erklären, so dass der Regierungsrat die Möglichkeit erhält, weitere Massnahmen zu überlegen und umzusetzen.

Nicht erheblich erklären: 53; teilweise erheblich erklären: 10; erheblich erklären: 11

Änderung des Datenschutzgesetzes

Wollen wir als Kanton mit vielen internationalen Verflechtungen ein angepasstes Datenschutzgesetz oder nicht. Diese Frage (Eintreten oder nicht) wurde ausführlich besprochen und mit 56:18 mit Ja beantwortet. Inhaltlich geht es einerseits darum, das Gesetz aus dem Jahr 2000 auf einen neuen Stand zu bringen und gleichzeitig auch die Vorgaben des Schengenabkommens einzuhalten. «Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Datenschutzes von öffentlichen Organen des Kantons Zug (Kanton, Gemeinden, Private mit Leistungsvereinbarungen). Diese werden präzisiert und der Schutz der Daten der betroffenen Personen verstärkt» (Zitat aus Bericht des Regierungsrates (2985.1).

Wo sollen die Daten der öffentlichen Organe bearbeitet resp. gespeichert werden. Diese Frage stellten wir bereits in der vorberatenden Kommission und die Antworten des AIO (Amt für Informatik und Organisation) zeigte auf, dass der Anspruch der Bearbeitung und Speicherung nur in der Schweiz praktisch nicht möglich sei oder dann zu einem immensen Kostenaufwand führen würde. Der Antrag wurde im Rat abgelehnt.

Sollen die Register der Personendaten (nicht zum Inhalt, sondern nur, dass z.B. ein Register über die Feuerwehrabgabe besteht) veröffentlicht werden und alle zwei Jahre aktualisiert werden müssen. Da die Register bereits bestehen, ist der Aufwand diese in einer geeigneten Form zu publizieren sehr gering. Die Regierung und die vorberatende Kommission wollten nur die Register der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden veröffentlich haben. Ich finde, wenn schon, dann soll alles auch öffentlich zugänglich sein. Der Antrag alle Register zu veröffentlichen wird mit 40:31 angenommen.

Eine weitere «heisse» Frage betrifft die Verfügungsgewalt der Datenschutzstelle. Hier wären die Vorgaben der EU resp. des Schengenraum klar und die Verfügungsgewalt müsste gewährt werden. Bis anhin ist es so, dass die Datenschutzstelle eine Empfehlung an die entsprechende Behörde (Organ) absetzt. Sollte diese Empfehlung nicht umgesetzt werden, gelangt die Datenschutzstelle an den Regierungsrat oder an den Gemeinderat, welcher dann die Verfügung machen müsste. Selbstverständlich sind bei beiden Varianten die Unabhängigkeit der Justiz gegeben, welche eine solche Verfügung überprüfen könnte. Der Antrag wird mit 18:53 abgelehnt. Leider.

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und Beitritt zu Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen

Da es sich hier um ein Konkordat handelt, kann der Kantonsrat nur ja oder nein dazu sagen. Die Konkordatskommission wurde jedoch im ganzen Prozess durch den Regierungsrat miteinbezogen. Also bereits bei der Vernehmlassungsrunde. Die Anpassungswünsche der Regierung wurden zu ca. 80% übernommen. Der Kanton Zug wurde als sehr aktiv in diesem Geschäft gelobt. Weitere Anpassungen könnten allenfalls bei der Erarbeitung der jeweiligen Verordnungen erfolgen. Die Konkordatskommission wünscht, dass der Kanton Zug dem Konkordat erst beitritt, wenn bereits 18 (Deutschsprachigen-) kantone beigetreten sind. Für mich eine absolut unnötige Hürde.

Überweisung von parlamentarischen Vorstössen und allfälligen Eingaben

Motion betreffend Standesinitiative zur Aufhebung des Geldwäschereigesetzes (GwG, SR. 955.0) als Abwehrmassnahme gegen die gesetzlich verordnete Ausspionierung und Denunziation
Ich stelle den Antrag, diese Motion nicht zu überweisen. Die Regierung hat in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund klar die Notwenigkeit aufgeführt. In letzter Zeit wurden vermehrt Banken und weitere Firmen sowie Privatpersonen mit Bussen und Einschränkungen der Finma belegt, weil sie den Vorgaben des Gesetzes nicht nachgekommen waren. So mussten von über 6’000 Meldungen rund 1/6 an die Strafbehörde weitergeleitet werden. Hier von einem System des Ausspionierens zu sprechen ist für mich absolut falsch. Die Motion wurde mit 33:33 überwiesen, da für eine Nichtüberweisung die Quote von 2/3 erreicht werden müsste.

Motion betreffend ein kantonales Behindertengleichstellungsgesetz
Auch hier wurde ein Antrag auf nicht überweisen gestellt (andere Seite der Fraktionen). Der Antrag wurde mit 14:58 abgelehnt. Der Regierungsrat hat nun Zeit eine entsprechende Vorschläge zu präsentieren.

Postulat betreffend Senkung der Aufenthaltstaxen in der Alterspflege im Kanton Zug
Ebenfalls Antrag auf nicht überweisen, welcher mit 20:50 abgelehnt wurde.

Postulat betreffend Antrag auf Entlassung der Kantonsschule Zug aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler

Interpellation betreffend Angola – Zug: Kanton Zug international in den Schlagzeilen

Interpellation betreffend wirksames Vorgehen gegen internationale Wirtschaftsdelikte

Interpellation betreffend Weiterentwicklung des Areals Zythus in Hünenberg

Die Antwort des Regierungsrates zur Interpellation betreffend Nutzung des historisch tiefen Zinsumfeldes und der guten Bonität des Kantons Zug zu Gunsten der Zuger Bevölkerung ist bei den beiden Interpellanten nicht wirklich gut angekommen. Die Idee der Interpellanten sollte dem Kanton Zug ermöglichen, auf dem Kapitalmarkt rund 5 – 10 Milliarden Franken aufzunehmen und dieses Geld während 50 Jahren in sinnvolle Bereiche der öffentlichen Hand zu investieren. Der Finanzdirektor «zerzauste» diese Ideen mit den entsprechenden Argumenten. Mit einem solchen Kapital wäre die Bilanzsumme um das 6-fach höher als das jährliche Budget (1.4 Mil. zu 10 Mil. Franken). Auch hätte nicht einmal der Bund seine Anleihen in diesem Umfang platzieren können. Selbst der Vergleich mit dem Staatsfonds von Norwegen hinke sehr und können nicht als Möglichkeit für den kleinen Kanton Zug herangezogen werden.

Die Busbeschaffung der ZVB (welche vor einiger Zeit in den Medien kommuniziert wurde) wäre grundsätzlich kein Geschäft für den Kantonsrat. Da aber der Kanton mit über 60% an den ZVB beteiligt ist, soll und kann er für einen Nachhaltigen Betrieb nötige Entscheidungen Vorgaben machen. Ob der Zeitpunkt für eine Typenwahl richtig ist oder nicht, wurde detailliert besprochen. Die ZVB und deren Gebäude seiem im Moment nicht so vorbereitet, dass alle neuen Busse als e-Busse angeschafft werden können. Als klares Bekenntnis will die ZVB das ganze Liniennetz bis ins Jahr 2035 CO2 neutral betreiben. Selbstverständlich könnte der öV (Stadtbahn II, dichteres Busnetz etc.) noch weiter ausgebaut werden, diese Frage müsste aber vorgängig im Richtplan diskutiert werden und gehört nicht zu diesem Postulat. Damit die Regierung weiterhin am Ball bleibt, wird der Vorstoss erheblich erklärt und entgegen dem Wunsch des RR nicht abgeschrieben.

Interpellation betreffend Revision des Planungs- und Baugesetzes
Hier geht es darum, dass das vor kurzer Zeit von der Zuger Bevölkerung angenommene Planungs- und Baugesetz überprüft werden muss. Der RR findet, dass diese Kontrolle über das Bundesgericht erfolgen soll, da der Bundesrat das Zuger Gesetz genehmigt hätte. Ein Parlament sollte nur solche Gesetze schaffen welche auch die übergeordneten Gesetze und die Verfassung eingehalten. Es geht um die genaue Bemessung des Mehrwertes (§ 52a Absatz 3). Auch wenn das ganze Gesetz genehmigt wurde, ist es stossend, wenn dann ein Bundesgerichtsentscheid den Kanton Zug rügen und auffordern würde, das Gesetz anzupassen.

Interpellationen betreffend Mobilfunkstrahlenbelastung und betreffend 5G
Die Kantone und auch die Gemeinden warten immer noch auf die Verordnung des Bundes, welche eine gewisse Klarheit schaffen könnte. Die Gemeinden haben einerseits eine Vorsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung, andererseits ist im Gesetz klar aufgeführt, wie mit Baugesuchen für Kommunikationsinfrastruktur umgegangen werden muss. Der Bericht der Expertengruppe des Bundes (https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/dossiers/bericht-arbeitsgruppe-mobilfunk-und-strahlung.html Kapitel 10) zeigt leider keine mögliche Lösung und so werden weiterhin die Argumente hin und her geschoben.

Der Gemeinderat Hünenberg entschied, dass Gesuche von Mobilfunkanbietern für eine 5G-Antenne zu 80% mit einem ordentlichen Baugesuch (Einsprachemöglichkeit von Betroffenen) behandelt werden soll. Später könnten die restlichen 20% mit einem neuen ordentlichen Baugesuch bearbeitet werden, aber erst, wenn alle nötigen Entscheidungen und Vorgaben des Bundes vorliegen.