Entlastungsprogramm 2. Lesung. Bericht zur Kantonsratssitzung vom 7. Juli 2016

14. Juli 2016

Überweisung an Kommissionen lösen selten grosse Diskussionen aus. Am Donnerstag war wieder einmal eine solche Situation. Die STAWIKO (Staatswirtschaftskommission = Finanzgewissen) beantragte, dass das Gesetz betreffend der Rechtstellung der Mitglieder des Regierungsrates nur von der STAWIKO behandelt werden soll. Das Büro des Rates war der Meinung, dass diese Vorlage zusätzlich von einer ad hock Kommissionen beraten werden müsste. Für mich darf es nicht sein, dass die Geschäfte nur aus der Sicht der Finanzen besprochen werden sollen. Die politische Komponente muss immer miteinbezogen werden. Sonst laufen wir Gefahr, dass das politische Handeln reduziert wird auf den Franken.
Die Mehrheit des Rates entschied sich anders. Hoffentlich macht das nicht Schule.

Dann wurde die Debatte zur 2. Lesung des Entlastungsprogramms (EP) eröffnet. 10 Anträge wurden fristgerecht eingereicht. Dadurch konnten nur noch Themen besprochen werden, welche Inhaltlich zu diesen 10 Anträgen gehören. Alle anderen Bereiche wurden so übernommen, wie sie in der 1. Lesung entschieden wurden.
Bei der Kultur ging es darum, wie das Geld aus dem Lotterietopf verteilt werden soll. Damit es für die eigenen Kulturschaffenden im Kanton genügend Geld hat, soll der Kulturlastenausgleich (Mitfinanzierung der Kulturhäuser in Zürich und Luzern) als Letztrangig berücksichtigt werden. Das heisst, dass wenn kein Geld im Topf ist, diese Kosten über die laufende Staatsrechnung (wie bis anhin) bezahlt wird. Der Finanzdirektor meinte auch, Zug könnte ja dann aus dieser Vereinbarung austreten. Dies wäre aber ein „schäbiges“ Zeichen.
Die SVP stellte zwei Anträge zum Polizeigesetz. Sie wollten das geltende Recht beibehalten im Bereich der Polizeidienststellen. Dies würde bedeuten, dass in jeder Gemeinde einen Polizeiposten eingerichtet wird. Die Debatte wurde ausführlich während der 1. Lesung gemacht und neue Argumente wurden nicht aufgeführt. Beim 2. Antrag ging es darum, welcher Betrag, für den Aufwand der Polizei, die Unfallverursachenden bezahlen müssen. Die ersten zwei Stunden sind kostenfrei. Der Sicherheitsdirektor zeigte auf, dass mit der neuen Regelung Kosten für die Unfallverursachenden von max. CHF 1’000 bis 1’500 entstehen werden. Grösser Ereignisse hätten oft noch andere kostenverursachende Anteile (Reinigung Fahrbahn, Bergung von Fahrzeugen etc.), welche nicht zu den Aufgaben der Polizei gehören und so auch nicht verrechnet würden.
Bei den Pendlerabzügen wurde ein weiterer Antrag gestellt. Der Rat beschloss, dass dafür der Betrag von 6’000 von den Steuern abgezogen werden kann. Neu sollte nicht ein Betrag sondern die Kosten eines GA’s der SBB 1. Klasse abzugsfähig sein. Die Regierung fand, es gehe mit der Steuersoftware nicht, solche unklaren Beträge zu erfassen. Dies erstaunte mich doch, denn der „Zuger Pass“ kann ja auch abgezogen werden und dieser kostet jedes Jahr mehr.
Zum Steuergesetz forderte die SVP ebenfalls in zwei Anträgen, dass die Abzüge für die Drittbetreuung und die Eigenbetreuung zurückgesetzt werden auf den Betrag des geltenden Rechts (je CHF 6’000). Bei der Fremdbetreuung stimmten wir dafür. Wir finden, der Betrag von nur 3’000 für die Fremdbetreuung ist eindeutig zu wenig. Ganz anders bei der Eigenbetreuung. Diese ist für uns absolut fremd in der Steuersystematik. Denn diese ist so ausgelegt, dass wenn Abzüge gemacht werden können, soll ein höheres Steuereinkommen erzielt werden.
Der Deckungsgrad der Schifffahrt auf den Zuger- und Aegerisee wurde erneut kurz diskutiert. Was ist ein angemessener Satz? 70%, 65% oder sogar 60%.  Die Regierung fand in der 1. Lesung, dass 80% richtig sei. Der Antrag auf 65% wurde abgelehnt und so müssen diese Gesellschaften eine Eigenleistung von 30% erwirtschaften.
Wir stellten zwei Anträge zur Ergänzungsleistungen (EL) resp. betreffend vergünstigten Abonnementen des „Zuger Passes“.
Bei der EL beantragte ich, dass der persönliche Beitrag für Menschen, welche dauernd in Kliniken oder Heimen leben, weiterhin 1/3 (zurzeit CHF 510) des Lebenshaltungskosten beträgt. Mit Entscheid der 1. Lesung war ein Betrag von 404 festgesetzt worden.
Beim 2. Antrag ging es um Vergünstigungen von „Zuger Pässen“. Im geltenden Recht erhalten alle IV-Beziehende, blinde und sehbehinderte eine solche Vergünstigung. Ich beantragte, dass nur EL-Beziehende eine solche Ermässigung erhalten sollten. Leider stieg der Rat nicht darauf ein. Hier hätte der Kanton etwas Geld sparen können, ohne dass es den Betroffenen wehgetan hätte. Denn es gibt Menschen, welche eine IV-Rente erhalten und über ein gutes bis sogar sehr gutes Einkommen oder Vermögen verfügen. Die Regierung wollte die ganze Vergünstigung abschaffen.Alle Anträge wurden abgelehnt, so wurden die Entscheidungen der 1. Lesung bestätigt.
Der Antrag der Linken dieser Entscheid mit dem Behördenreferendum vors Volk zu bringen, wurde abgelehnt. Während des Mittagessens sagten mir einige bürgerliche Politikerinnen und Politiker, dass es eigentliche ein Fehlentscheid gewesen sei, denn mit dem Sammeln der Unterschriften für das Referendum könne die Bevölkerung bereits gegen das EP sensibilisiert werden.

 

So stimmte ich ab:

Kommissionsbestellung betreffend Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats: an weitere Kommission: Ja; mit 26:43 abgelehnt

Genehmigung der Fristverlängerung für zur Berichterstattung fälliger parlamentarischen Vorstössen: Ja; mit 56:2 angenommen.

Entlastungspaket (EP):

  • Ergänzung betreffend Reihenfolge der Ausgaben, Kulturlastenausgleich als Letztrangig:   Ja; 38:34 angenommen
  • Polizeigesetz, in jeder Gemeinde eine Dienststelle: Nein; 48:26 abgelehnt
    • Eventualantrag: in jeder Gemeinde hat es persönlich benannte Polizeipersonen: Ja; 21:48 abgelehnt
    • Ersatz der polizeilichen Kosten. Antrag auf streichen: Nein; 50:22 abgelehnt
    • Eventualantrag: der Betrag wird auf max. CHF 1’500 fixiert und gilt nur bei „Grobfahrlässigkeit“: Nein; 51:18 abgelehnt
    • Subenventualantrag: Der Betrag wird generell auf CHF 1’000 gedeckelt: Nein; 36:33   abgelehnt
  • Steuergesetz: Pendlerabzug auf CHF 8’000, 7’000, 6’000 (1. Lesung), Kosten GA wurde    zurückgezogen dafür auf 8’000 festgesetzt. Somit gab es eine Kaskade von   Abstimmungen:
    • CHF 6’000 vs.8’000; Nein; 55:16 abgelehnt (Antrag Camenisch)
    • CHF 6’000 vs.8’000; Nein; 57:15 abgelehnt (Antrag Camenisch)
    • CHF 6’000 vs.8’000; Nein; 53:16 abgelehnt (Antrag SVP)
    • CHF 6’000 vs.7’000; Nein; 54:18 abgelehnt (Antrag SVP)
  • Steuergesetz: Abzug für Fremdbetreuung der Kinder. Auch da ergeben sich drei     Abstimmungen, jeweils gegen den Entscheid der 1. Lesung von CHF 3’000.
    • CHF 3’000 vs.6’000; Ja; 39:30 abgelehnt
    • CHF 3’000 vs.5’000; Ja; 38:32 abgelehnt
    • CHF 3’000 vs.4’000; Ja; 36:32 abgelehnt
  • Abzug für Eigenbetreuung der Kinder. Auch hier wurde der Betrag auf CHF 3’000 in der   ersten Lesung festgesetzt.
    • CHF 3’000 vs. 0; Ja, 40:15 abgelehnt
    • CHF 3’000 vs.6’000; Nein; 53:16 abgelehnt
    • CHF 3’000 vs.5’000: Nein; 54:13 abgelehnt
    • CHF 3’000 vs.4’000; Nein; 52:15 abgelehnt
  • Eigenleistung der Schifffahrt: 1. Lesung beträgt 70% vs. 65%: ich war für 65%, dieser    Ansatz wurde mit 48:21 abgelehnt
  • Einführungsgesetz zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen
    • Persönlicher Beitrag für Menschen in Heimen und Kliniken:
    • 1/4 des Lebensunterhaltes (1. Lesung) vs. 1/3 (Antrag SP, ALG und Monika Barmet) vs.      1/5 (Antrag Regierung)-
    • 1/4 vs. 1/5; für 1/4 mit 71:0 für 1/4
    • 1/4 vs. 1/3; für 1/3 mit 36:32 für 1/4. Damit erhalten diese Menschen den monatlichen    Betrag von CHF 404 für ihre persönlichen Auslagen. Dies wird für viele sehr knapp!
  • KRB Vergünstigung von „Zuger Pässen“. In der 1. Lesung wurde entschieden, dass der KRB weiterhin bestehen bleibt. Die Regierung beantragte erneut, dass er aufgehoben wird.
    • Unser Antrag wollte, dass alle, welche EL erhalten ein solches vergünstigtes Abo erhalten könnten.
    • 1.Lesung vs. alle EL-Beziehende; Ja; 55:15 abgelehnt
    • 1.Lesung vs. aufheben: Nein: 54:16 abgelehnt
  • Schlussabstimmung: Nein; 48:23 angenommen
  • Behördenreferendum (Quote 1/3 aller KR = 27). Dazu wurde der Namensaufruf verlangt, dazu braucht es das Quorum von 20 Stimmen: Ja; mit 47:27 Quorum erreicht:
    • Behördenreferendum: 22:51,
      das nötige Quorum nicht erreicht.
  • Deshalb wird ein Überparteiliches Komitee die nötigen Unterschriften von 1’500 in den Sommerferien gesammelt.
    Dazu brauchen wir auch deine Unterstützung. Sobald wir mit sammeln beginnen können, werde ich einen entsprechenden Unterschriftenbogen schicken.
    Jetzt schon vielen Dank für die Unterstützung.