Videoüberwachungsverordnung – Vernehmlassungsantwort SP Kanton Zug

30. April 2016

Vernehmlassungsantwort SP Kanton Zug
Verordnung zum VideoG, Videoüberwachungsverordnung, VideoV

Sehr geehrter Herr Tobler

Bereits in der Debatte im Kantonsrat warnte die SP Fraktion (leider erfolglos) davor, die Dimension zur Auswertung der berechtigten Personen auszuweiten. Wir plädierten dafür, dass die Auswertung der Videos ausschliesslich durch die gemeindlichen Sicherheitsverantwortlichen erfolgen soll.

Deshalb schlagen wir vor, den §4 folgendermassen anzupassen:

§4
1 Für die Auswertung von Bildaufzeichnungen dürfen bei kantonaler Zuständigkeit einzig Stellen der Polizei und bei gemeindlicher Zuständigkeit einzig gemeindliche Sicherheitsverantwortliche bezeichnet werden. Die Polizei bildet die zur Auswertung berechtigten Stellen in Zusammenarbeit mit der Datenschutzstelle aus.

2 Die Ausbildung umfasst mindestens:
a) die Auswertung der Aufzeichnungen;
b) die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit.
3 Die Polizei stellt den Ausgebildeten eine Ausbildungsbestätigung aus.

Begründung:

Wir halten an dieser Einschränkung, welche wir bereits an der Kantonsratsdebatte vom 27. März 2014 vorschlugen, fest. Die Privatsphäre ist ein hohes Gut, welchem unbedingt Rechnung getragen werden sollte. Dementsprechend heikel ist es, zu viele verschiedene Personen mit der Auswertung von Bildaufzeichnungen zu betrauen. Der Eingriff in die Strukturen der Gemeinden ist mit der oben formulierten Einschränkung absolut verantwortbar. Zudem wurde in den letzten Jahren intensiv daran gearbeitet, das Image der Hauswarte und Werkhofmitarbeiter zu verbessern und sie vom Bild der obrigkeitlichen Beamten und Polizisten zu befreien.

Ausserdem kann bei der Beschränkung auf die gemeindlichen Sicherheitsverantwortlichen die Ausbildung der zuständigen Organe effizienter und die Handhabung einheitlicher instruiert werden.

Einreichung im Namen der SP Fraktion
Zari Dzaferi, Mitglied der Geschäftsleitung