Vernehmlassungsantwort zur Verordnung zum Steuergesetz

4. Juli 2012

Vernehmlassung zur Verordnung zum Steuergesetz

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Für die Möglichkeit, an der zur Vernehmlassung zur Verordnung zum Steuergesetz mitzumachen, bedanken wir uns. Wir machen gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Wir finden es ebenfalls sinnvoll, dass die notwendigen Änderungen nicht sofort im Steuergesetz angepasst werden, sondern zuerst in der Verordnung, so dass es quasi nicht zu einer jährlichen Anpassung des Steuergesetzes führt. Dies gilt jedoch nur, wenn es wie im vorliegenden Fall relativ unbestrittene Änderungen betrifft.

In § 19 bis (neu) schlagen wir vor, dass kein Verweis auf ein Gesetz gemacht wird, sondern klar ausgedrückt wird, welches die Vorgaben sind. Es soll hervorgehen, dass allfällige Sperrfristen bei Mitarbeitendenaktien mit einem Diskont von 6 % pro verbleibendem Sperrjahr auf dem Verkehrswert zu berücksichtigen sind und dies während längstens 10 Jahren.

Im weiteren begrüssen wir, dass analog den üblichen Quellensteuern ein Satz von 15 % genommen wird bei § 31 bis (neu) Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

 

Freundliche Grüsse

für die Sozialdemokratische Partei des Kantons Zug

Barbara Gysel, Präsidentin              Alois Gössi, Kantonsrat