Vernehmlassungsantwort zur Verordnung zum Geoinformationsgesetz des Kantons Zug (GeoIG-ZG)

27. August 2012

Sehr geehrte Frau Weichelt-Picard
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung zur Verordnung zum Gesetz über Geoinformationen im Kanton Zug.

Mit der vorliegenden Verordnung kann das Geoinformationsgesetz in der Praxis umgesetzt werden.

Aus heutiger Sicht ist die umfangreiche Verordnung in ihrer Qualität kaum abschliessend beurteilbar. Ihre Nutzerfreundlichkeit wird sich in der Anwendung im Arbeitsalltag noch bestätigen müssen. Mit der Möglichkeit zur unbürokratisch möglichen Sperrung von Personendaten durch eine betroffene Person wird in der vorliegenden Verordnung ein wesentliches Anliegen aus unserer Sicht erfüllt.

Sollten sich aus der Praxis weitere Anwendungsprobleme ergeben, müssten diese trotz der umfangreichen Verordnung auf unbürokratische Weise ausgeräumt werden können.

Wir hoffen auf eine zustimmende Aufnahme unserer Vernehmlassungsantwort.

Mit freundlichen Grüssen

Barbara Gysel                      Christoph Bruckbach
Präsidentin                            Kantonsrat