Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes

25. August 2012

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken der Regierung für die Möglichkeit, zur Totalrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes Stellung nehmen zu können.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die vorliegende Revision wegen der Änderungen im übergeordneten Recht notwendig ist. Die BVG-Revision muss zwingend umgesetzt werden und hat zur Folge, dass der Handlungsspielraum für den kantonalen Gesetzgeber nur noch sehr klein ist. Die Hauptverantwortung liegt neu beim Pensionskassenvorstand, welcher allein den Vorsorgeplan festlegt.

Für uns völlig unverständlich ist, dass diese Revision dazu genutzt wird, einen massiven Leistungsabbau vorzunehmen. Der reiche Kanton Zug profiliert sich als Sozialabbauer, wie es sich kaum ein anderer Arbeitgeber je leisten würde. Mit den vorgesehenen Massnahmen werden viele Mitarbeitende nicht einmal ein Leistungsziel von 50 % erreichen. Das bei der letzten Revision noch unbestrittene Rentenziel von 60 % wird ins Nirwana der Unendlichkeit verschoben.

Mit der Revision des Pensionskassengesetzes von 1994 und der dabei erfolgten Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurden dem Personal erhebliche Opfer abverlangt. Zudem wurde darauf verzichtet, die fehlenden knapp hundert Millionen Franken auszufinanzieren.
Auch die Revision von 2006, welche in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 nur äusserst knapp angenommen wurde, brachte deutliche Verschlechterungen für das Personal.
Mit der aktuellen Revisionsvorlage wird dieser Abbau fortgesetzt. Die voraussichtlichen Renten der aktiven Versicherten werden nochmals deutlich sinken. Wie im Entwurf der regierungsrätlichen Vorlage dargelegt, werden die beabsichtigte Senkung des Umwandlungssatzes, die tiefere Verzinsung und weitere Anpassungen zu deutlich tieferen Leistungen führen. Das Leistungsziel wird realistischerweise höchstens noch 50 % betragen.
Zu den Vorschlägen im Einzelnen:

§ 3 Grundsatz
Mit der gewählten Teilkapitalisierung wird die nicht erfolgte Ausfinanzierung früherer Revisionen einmal mehr verschleiert und teilweise den Versicherten auferlegt. Wir beantragen deshalb, eine Vollkapitalisierung anzustreben.

Unabhängig von der Modellwahl fordern wir, dass der Kanton die aktuelle Revision nutzt, die vorliegenden Unterdeckungen auszufinanzieren (ca. 500 Millionen), ähnlich wie dies die Stadt Zug gemacht hat.

§ 4 Beiträge
Absatz 2
Wir sind nicht überzeugt, ob es tatsächlich sinnvoll ist, nach so kurzer Zeit zum System der gestaffelten Spargutschriften zurückzukehren. So oder so ist der Sparbeitrag pro Arbeitnehmende ungenügend und muss um 1 % erhöht werden.

Absatz 4
Wir fordern folgende Aufteilung der Beiträge:
65 % Arbeitgebende
35 % Arbeitnehmende

Mit dieser Aufteilung können die massiven Verschlechterungen fürs Personal etwas abgefedert werden.

Absatz 5
Der Umlagebeitrag der Arbeitgebenden ist bei 5,3 % festzusetzen, falls keine Ausfinanzierung erfolgt. Es darf nicht sein, dass der Kanton auch bei dieser Revision seine Pflicht nicht erfüllt und sich klammheimlich aus der Verantwortung herausschleicht. Ohne Ausfinanzierung ist ein Beitrag von 5, 3 % nötig, um innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne eine vertretbare wirtschaftliche Situation für die Pensionskasse zu erreichen.
§ 5 Staatsgarantie
Streichung von Absatz 3.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, jetzt schon den Verzicht auf die Staatsgarantie festzuschreiben.
§ 7 Versicherter Jahreslohn
Diese Regelung ist so anzupassen, dass auch Mitarbeitende mit tiefen Löhnen und kleinen Pensen eine Chance haben, Vorsorgekapital aufzubauen.
Vorsorgeplan
Wollen Kanton, Gemeinden und angeschlossene Arbeitgeber konkurrenzfähige Arbeitgeber bleiben, muss am Leistungsziel von 60 % festgehalten werden. Auch ist auf eine Senkung der Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrenten aus sozialpolitischen Gründen zu verzichten.

Abschliessend halten wir nochmals fest, dass es für uns völlig unverständlich ist, dass sich ausgerechnet der Kanton Zug mit der vorgeschlagenen Revision ins Mittelfeld der Arbeitgeber zurückkatapultiert. Die Mitarbeitenden von Kanton und Gemeinden haben Besseres verdient. Nur mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen kann verhindert werden, dass die Revision einseitig zu Verschlechterungen der Situation der Arbeitnehmenden führt und die öffentliche Hand deutlich an Attraktivität als Arbeitgeber verliert.
Mit freundlichen Grüssen

Barbara Gysel                        Eusebius Spescha
Präsidentin                              Kantonsrat