Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Kantonsverfassung sowie Wahl- und Abstimmungsgesetz

1. Januar 2012

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben im September 2011 die Vernehmlassung zur Teilrevision Kantonsverfassung sowie zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (WAG) eröffnet. Diese Teilrevision geht auf die Initiative von uns mit MitstreiterInnen zurück (siehe Seite 2 in Bericht und Antrag der Regierung). Die Vernehmlassungsantwort wurde in einer überparteilichen Arbeitsgruppe besprochen.

Für die Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir Ihnen.

Grundsätzliches
Die Vernehmlassungsgrundlage nimmt richtigerweise Bezug auf den Bescheid des Bundesgerichtes, welches die aktuellen Zuger Grundlagen zu den Wahlen als verfassungswidrig taxierte. Die neue regierungsrätliche Vorlage setzt nun unsere mehrjährige Forderung „Jede WählerInnen-Stimme hat gleich viel Gewicht“ endlich um. Die Tabelle auf Seite 4 vom regierungsrätlichen Bericht und Antrag zeigt die sehr unterschiedlich hohen natürlichen Quoren in den einzelnen Gemeinden klar auf, welche behoben werden sollen.

Einführung Doppelter Pukelsheim begrüssen wir (§ 38 der Verfassung)
Bericht und Antrag der Regierung beschreiben drei Lösungsmöglichkeiten, um dem Befund des Bundesgerichtes Rechnung zu tragen. Es überrascht kaum, dass wir es begrüssen, dass das Zählverfahren des Doppelten Pukelsheim eingeführt werden wird, da wir bereits im Juli 2008 eine entsprechende Motion im Kantonsrat einreichten.

Wir erachten dennoch den gesamten Vernehmmlassungsvorschlag als etwas mutlos. Es wäre Gelegenheit gewesen, auch die Änderung der Wahlkreiseinteilung oder Wahlkreisverbände für Zug ernsthafter zu prüfen: Im Rahmen unserer internen Diskussion um die aktuelle Vernehmlassungsgrundlage § 38 Absatz 3 tauchte die Frage auf, aus welchen Gründen der Lösungsvorschlag 2 (Wahlkreisverbände) nicht mit dem dritten Vorschlag (doppelter Pukelsheim) kombiniert werden könnte. Welche Überlegungen kann die Regierung hier einbringen? Wir geben zu bedenken, dass Wahlkreisverbände aus Sicht der Wählenden die Möglichkeit bieten, zwar innerhalb ihrer Einwohnergemeinde zu wählen. Aus Sicht der Parteien könnte beispielsweise der Aufwand unter Umständen verringert werden. Einen Vorschlag zur möglichen Einteilung wird auf Seite 6 von Bericht und Antrag bereits genannt. Insofern wünschen wir uns mindestens in Bericht und Antrag an den Kantonsrat weitere Erläuterungen, weshalb die Kombination von Lösungsvarianten ausgeschlossen wird!

Einzelfragen:

Kein direktes Quorum (Wahlsperrklausel)
Die SP begrüsst es, dass keine gesetzliche Festlegung eines direkten Quorums vorgesehen ist.

§ 31 Abs. 1 und 2 WAG
Trotz der Argumentation der Regierung (S. 17 in Bericht und Antrag) erachtet es die SP als äusserst ungünstig, wenn die Einreichung der Wahlvorschläge in die Sommerferien fällt. Wir bitten um eine entsprechende Anpassung.

Gewünschte Anpassung in Bericht
Mehrfach wird in der Vorlage mit den „historisch gewachsenen Wahlkreisen“ argumentiert (siehe etwa S. 6 von Bericht und Antrag der Regierung). Wir möchten zu bedenken geben, dass aus unserer Sicht die historische Entwicklung nicht derart stark zu Buche schlägt. Wir weisen nicht, wie etwa in anderen Kantonen, über verschiedene Sprachen oder Konfessionen in einzelnen Gemeinden auf. Geschichte bringt immer Veränderungen mit sich, insofern sei nach Möglichkeit auf diese Formulierung in Zukunft lieber zu verzichten.

Für die wohlwollende Berücksichtigung unserer Anliegen danken wir schon jetzt.

Freundliche Grüsse

Barbara Gysel                 Markus Jans
Präsidentin                       Fraktionschef Kantonsrat

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Kantonsverfassug sowie Wahl- und Abstimmungsgesetz, Januar 2012