Vernehmlassungsantwort zur Revision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV)

14. November 2012

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne benutzen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend Revision der Verordnung zum Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV).

1. Grundsätzliche Bemerkungen
Die SP des Kantons Zug unterstützt die neue Fassung der Verordnung inkl. Anhang. Die überarbeitete Verordnung trägt der veränderten Betreuungspraxis Rechnung und bietet Handlungsspielraum für individuelle Angebote. Unmissverständliche, klarere Regelungen in der Verordnung erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Trägerorganisationen von Tageseinrichtungen.

Die Einwände der SP des Kantons Zug beziehen ausschliesslich auf den Anhang der Kinderbetreuungsverordnung.

Qualitätsanforderungen für Kindertagesstätten
Wir erachten die Qualitätsanforderungen generell nicht als sehr hoch. Die Regelung der Betreuung von Kindern mit besonderen Betreuungsbedürfnissen wird unterstützt. Kinder mit besonderen Bedürfnissen sind in den einzelnen Gruppentypen mit einem Platzfaktor von 1.5 gewichtet. Wir empfehlen hier eine von den Gruppentypen losgelöste Regelung und schlagen folgenden vor den folgenden Text aufzunehmen: „Die Betreuung von Kinder n mit besonderen Betreuungsbedürfnissen wird durch die Erhöhung des Platzfaktors (1.5) oder sonstigen geeigneten Massnahmen geregelt“. Die Erwähnung der Kinder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen pro Gruppenform entfällt somit. Der gleiche Text soll auch für Kinder in den Tagesfamilien gelten.

Gruppengrösse Kleinkindergruppe (1.5 bis Kindergarteneintritt)
Die Gruppengrössen wurden in der Verordnung stark angepasst. Neu können die Gruppen mit Kleinkindern mit 12 (früher 8) Plätzen geführt werden. Diese Anpassung ist richtig, denn viele Organisationen haben damit schon gute Erfahrungen gesammelt. Der Altersbereich der Kleinkindergruppen „bis Kindergarteneintritt“ ist zu eng bemessen. Wir schlagen vor: „bis und mit Kindergarten“.

Gruppengrösse Schulkindergruppe (Kindergarten bis 12 Jahre)
Je älter die Kinder werden, umso grössere Gruppen sind möglich. Der Unterschied zwischen der Gruppe der Vorschulkinder mit 15 Plätze und der jener der Schulkinder mit 16 Plätzen ist zu gering. Wir schlagen deshalb eine Erhöhung der Grösse der Schulkindergruppen auf 20 Plätze vor.

Betreuungsschlüssel
„Für die Betreuung einer Gruppe müssen mindestens 2 Betreuungspersonen anwesend sein, davon 1 ausgebildete Person.“ Der SP des Kantons Zug ist es wichtig, dass der Fokus auf die Präsenz einer ausgebildeten Person während der ganzen Öffnungszeit geregelt wird. Die Anzahl Personen ist dann mit dem Betreuungsschlüssel geregelt. Wir schlagen folgende Ergänzung vor: „Pro Gruppe muss immer eine ausgebildete Person anwesend sein und der Betreuungsschlüssel muss eingehalten werden.“

Betreuungsschlüssel Vorschulkindergruppe:
Der Betreuungsschlüssel für die Vorschulkindergruppe wird mit einer Betreuungsperson für 7.5 Kinder vorgegeben. Da sich Kinder nicht „halbieren“ lassen, soll ein Betreuungsschlüssel von 1:8 festgeschrieben werden.

Betreuungsschlüssel Schulkindergruppe
Wir haben für die Schulkindergruppe eine Erhöhung der Platzzahl auf 20 vorgeschlagen. Entsprechend muss hier auch der Betreuungsschlüssel auf eine Betreuungsperson für 10 Kinder erhöht werden.

Räume – Aussenräume
Verschiedene Kitas im Kanton Zug verfügen über keinen geschützten Aussenraum im Anschluss an ihre Liegenschaft. Für eine förderliche Entwicklung des Kindes braucht es einen unkomplizierten Zugang zu einem geschützten Aussenraum. Damit diesem Anliegen genügend grosse Rechnung getragen werden kann, schlagen wir vor, die folgende Formulierung aufzunehmen: „Es sind geeignete Spielmöglichkeiten im Freien unmittelbar bei der Kindertagesstätte bereitzustellen.“

Qualitätsanforderung für Mittagstische und Randzeitenbetreuung
Wir stellen erfreut fest, dass verschiedene Gemeinden sich in diesem Gebiet sehr stark engagieren und die Mittagstische und die Randzeitenbetreuung stark ausgebaut haben. Gemäss Anhang ist nur für die Leitung des Angebots ist ausgebildetes Personal gefordert. Das übrige Personal bildet sich regelmässig weiter. Die SP Fraktion ist der Meinung, dass je länger je mehr ausgebildetes Personal notwendig sein wird. Wir wünschen uns deshalb im Text folgender Hinweis: „Zusätzlich ausgebildetes Personal steigert die Qualität des Angebotes.“

Wir danken Ihnen, wenn unsere Anregungen und Bemerkungen in die weitere Überarbeitung der Revision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) einfliessen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei des Kantons Zug

Barbara Gysel                      Markus Jans
Präsidentin                            Fraktionschef

 

Vernehmlassungsantwort zur Revision der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) , November 2012