Vernehmlassungsantwort zur Anpassung des kantonalen Richtplans

29. Oktober 2012

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne benutzen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Stellungnahme orientiert sich im Wesentlichen am „Raumplanerischen Bericht, Anpassung kantonaler Richtplan vom August 2012“.

1. Grundsätzliche Bemerkungen
Das überdurchschnittliche Wachstum in den letzten Jahren im Kanton Zug hat markante Veränderungen mit sich gebracht. Besonders sichtbar ist dies bei der überbordenden Bautätigkeit und der massiven Zunahme des Individualverkehrs mit seinen bekannten Begleiterscheinungen für Mensch und Umwelt.
Die SP des Kantons Zug hat schon vor Jahren auf die negativen Seiten dieser Entwicklung aufmerksam gemacht und entsprechende Steuerungsmassnahmen gefordert. Aufgrund des egoistischen Steuerwettbewerbs, der durch den Kanton Zug massgeblich verursacht wurde und wird, sind all diese Probleme zum grössten Teil selbst verschuldet – hausgemacht. Dass der Regierungsrat und die Baudirektion mit raumplanerischen Massnahmen Gegensteuer geben will, wird von der SP des Kantons Zug unterstützt. Wir sind jedoch klar der Meinung, dass es nicht bei den vorgeschlagenen Massnahmen bleiben kann. Insbesondere was den preisgünstigen Wohnungsbau betrifft braucht es wesentlich grössere Anstrengungen, damit Menschen aus allen Einkommensschichten, und insbesondere die Jugend und junge Familien, weiterhin Wohnmöglichkeiten im Kanton Zug finden. Auch darf die Siedlungsfläche nicht weiter ausgedehnt werden. Zudem sind wir der Meinung, dass es keine weiteren Strassen benötigt. Der öffentliche Verkehr soll nachfrageorientiert und der motorisierte Individualverkehr soll, wenn überhaupt, nur noch angebotsorientiert gefördert werden.

2. Wachstum im Kanton Zug
Die intensive Bautätigkeit vor allem in den Gemeinden Zug, Baar, Cham und Risch sind statistisch und optisch deutlich erkennbar. Das damit verbundene Bevölkerungswachstum nur auf einen positiven Wanderungssaldo und prosperierende Wirtschaft zu beschränken, greift deutlich zu kurz. Insbesondere muss nochmals auf das steuerliche Umfeld hingewiesen werden, das aus SP Sicht wesentlich zu dieser Entwicklung beitrug. Wir halten deshalb bereits an dieser Stelle fest, dass es nebst raumplanerischen Massnahmen zur Beschränkung des Wachstums auch dringend eine Abkehr der Steuerdumping-Politik braucht um dem Siedlungsdruck entgegen zu wirken.
Es fällt auf, dass sich die Arbeitsplatzentwicklung stark auf die Stadt Zug und die Gemeinden Baar und Risch beschränken. Die Berggemeinden hingegen stagnieren bei der Ansiedlung von Arbeitsplätzen, ohne dass darauf raumplanerisch reagiert wird.

Kommentar zur Richtplananpassung Kapitel G 1.1.4
Das mittlere Szenario der Bevölkerungsprognose von Wüest & Partner für das Jahr 2030 geht von einem Bevölkerungszahl von 132‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus. In Absprache mit den Gemeinden wurde diese bereits auf 135‘000 erhöht. Dies ist aus Sicht der Wachstumsbeschränkung ein falsches Signal. Wir fordern, dass dem Richtplan eine Bevölkerungszahl von 132‘000 zu Grunde gelegt wird. Dies schränkt den Handlungsspielraum der Gemeinden nur unwesentlich ein. Die noch nicht überbauten aber rechtkräftig eingezonten Bauzonen können das Plansoll der Bevölkerungszahl ohne Einschränkung aufnehmen.

Kommentar zur Richtplananpassung Kapitel G 1.5
Entsprechend der Forderung der Bevölkerungszahl von 132‘000 im Jahr 2030 muss die Bevölkerungszahl pro Gemeinde angepasst werden.

Kommentar zur Richtplananpassung G 1.6.1
Wir sind mit der Formulierung „Die Zahlen zur Bevölkerung können durch Verdichtung im heutigen Siedlungsgebiet überschritten werden.“ nicht einverstanden. Damit die Ziele der Wachstumsbeschränkung auch nachhaltig umgesetzt werden, sind die Zahlen der Verdichtung im heutigen Siedlungsgebiet anzurechnen und dürfen dadurch nicht überschritten werden.

3. Siedlungserweiterung
Wir unterstützen die Absicht im Richtplan, die Siedlungsbegrenzungslinien nicht zu erweitern. Diese haben sich bewährt, obwohl auch eine schärfere Eingrenzung möglich wäre. Auf der Stufe Richtplan haben die Siedlungsbegrenzungslinien immer noch ein bis zwei Bautiefen Spielraum, was von den gemeindlichen Zonenplänen auch immer wieder ausgenützt wird. Wir fordern daher bei der Festlegung der Siedlungsbegrenzungslinien noch stärker darauf zu achten, dass das Ermessen der Gemeinden enger gefasst wird.
Der Verzicht auf Neueinzonungen wird von der SP des Kantons Zug klar unterstützt. Da immer noch ca. 320 ha der rechtskräftig eingezonten Bauzonen unbebaut sind, fordern wir, auf kleinere „Arrondierungen“ bei bestehenden Bauzonen zu verzichten.

Kommentar zur Richtplananpassung Kapitel S 1.2.2
Wie bereits vorgängig erwähnt, sind wir auch an dieser Stelle mit der vorgesehenen Formulierung nicht einverstanden. „Als Grundlage für Neueinzonungen gilt der Richtwert der Bevölkerung im Jahr 2030 (Richtplantext G 1.5.1).“ Der nachfolgende Satz ist zu streichen: „Verdichten die Gemeinden das heutige Siedlungsgebiet und erreichen dadurch höhere Bevölkerungszahlen, ist dies zulässig.“

4. Verdichtung
Anstelle der Ausdehnung der Siedlungsfläche unterstützt die SP des Kantons Zug die Absicht des Richtplans, bestimmte Gebiete für eine wirksame Verdichtung zu bezeichnen. Wir fordern hier, dass nebst der markanten Erhöhung der Ausnützung in diesen Gebieten, die EigentümerInnen im Rahmen der Mehrwertabschöpfung an den Infrastrukturkosten der Gemeinden beteiligt werden.

Kommentar zur Richtplananpassung Kapitel S 5.2.2
Die Aufzonung soll mit hohen Ansprüchen an die städtebauliche Qualität, die verkehrliche Erschliessung, die Nutzung sowie an die Umgebung, also an Naherholungs- und Grünräume geknüpft werden. Wir fordern dazu klare gesetzliche Vorgaben in den gemeindlichen Baureglementen.

Der Wertezuwachs durch einen staatlichen Verwaltungsakt ist unverdient, das heisst: die Privatpersonen tragen nichts dazu bei. Deshalb fordert die SP des Kantons Zug, dass bei Neu- oder Aufzonungen von bestehendem Bauland die Eigentümer durch eine Mehrwertabschöpfung an den Infrastrukturkosten der Gemeinden beteiligt werden. Gemäss Bundesgericht ist eine Mehrwertabschöpfung von bis zu 60 Prozent mit der in der Verfassung verankerten Eigentumsgarantie durchaus vereinbar. Bei Um- und Aufzonungen im bestehenden Baugebiet sollten die Ansätze leicht tiefer sein, um diese Entwicklung zu begünstigen.

5. Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen
Die Förderung des preisgünstigen Wohnungsraums wäre bereits aufgrund der heutigen Gesetzgebung möglich. Verschiedene Gemeinden kümmerten sich aber bisher kaum darum, oder sind nicht bereit, finanzielle Mittel bereitzustellen. Die Ortssektionen der SP Baar und Cham haben mit Motionen versucht, die Gemeinden stärker in die Pflicht zu nehmen, was auf keines oder nur sehr geringes Echo stiess. Daher fordern wir, dass im Rahmen des Richtplans die Gemeinden viel stärker eingebunden werden als vorgesehen. Die Gemeinden sollen nicht nur prüfen, sondern verpflichtet werden, das Problem anzugehen. Insbesondere sind die Gemeinden zu verpflichten, sich aktiv in die Landpolitik des Gemeinwesens einzubringen, auch wenn es mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist. Dabei stützen wir uns auf den Grundsatz, dass ein Gemeinwesen ohne eigene Landreserven kein ebenbürtiger Partner bei Land- und Liegenschaftsverhandlungen darstellt, sondern in die Rolle des Bittstellers gedrängt wird. Auf diese Weise kann keine zukunftsorientierte Entwicklung der Gemeinden stattfinden.
Weiter erwarten wir, dass sich die Gemeinden beim genossenschaftlichen Wohnungsbau verstärkt engagieren. Dies kann auf verschieden Weise geschehen, wie zum Beispiel durch Verwendung von eigenen Grundstücken, oder durch die Festlegung von Wohnzonen zu tragbaren finanziellen Bedingungen. Zudem verweisen wir auf den Bericht „Preisgünstiger Wohnraum im Kanton Zug vom 24. Oktober 2011 der umfassend die verschiedenste Massnahmen in diesem Bereich aufzeigt.

Kommentar zur Richtplananpassung Kapitel S 10.1.1
Der Richtplantext bleibt an dieser Stelle viel zu vage. Die Formulierung „Kanton und Gemeinden unterstützen die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen. Dazu prüfen sie u.a.:“ Wir fordern, dass dieser Text so angepasst wird, dass die Gemeinde nicht nur prüfen sondern auch handeln muss. Dazu schlagen wir folgende textliche Anpassung vor:
Kanton und Gemeinden unterstützen die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen. Sie sind verpflichtet in mindestens drei der nachfolgenden aufgezeigten Möglichkeiten aktiv einzusetzen und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

6. Lorzenebene
Die vorgesehenen Ergänzungen im Richtplantext L 11. 3 wird von der SP des Kantons Zug unterstützt. Wir stellen fest, dass mit den vorgesehenen Massnahmen eine wesentliche Aufwertung der Uferlandschaft entlang der alten Lorze und des Seeufergebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Zug geschaffen wird. Auch die Aufhebung des Campingplatzes wird unter der Bedingung unterstützt, dass dafür ein adäquater Ersatz geschaffen wird.

Kommentar zur Richtplananpassung Kapitel L 11.3
Der Richtplantext soll bei Bst. b. wie folgt angepasst werden: „Der heutige Campingplatz ist bis spätestens 2022 aufzuheben. Dafür soll an einem anderen Ort ein adäquater Ersatz geschaffen werden.

Wir danken Ihnen, wenn unsere Anregungen und Bemerkungen in die weitere Überarbeitung des Richtplanes einfliessen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei des Kantons Zug Barbara Gysel, Präsidentin Markus Jans, Fraktionschef

Mit freundlichen Grüssen

Barbara Gysel                      Markus Jans
Präsidentin                            Fraktionschef