Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug zum Filmgesetz

31. Dezember 2013

Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Revision des Gesetzes über den Jugendschutz betreffend Filme und audiovisuelle Trägermedien Stellung nehmen zu können.

Die vorgeschlagene Totalrevision ist dringend notwendig, entsprechen doch die aktuellen gesetzlichen Grundlagen schon seit Längerem nicht mehr der Realität. Der vorgeschlagenen schlanken Gesetzesregelung können wir grundsätzlich zustimmen.

Unbefriedigend bleibt, dass das Internet, wo vermutlich die grössten Risiken im Bereich Jugendschutz sind, von der gesetzlichen Regelung ausgeklammert bleibt.

Bei § 5 Strafbestimmung genügt unserer Ansicht nach der Verweis auf das Übertretungsstrafrecht nicht, sondern es müsste mit dieser Gesetzesrevision eine Ergänzung im Bussenkatalog des ÜStG vorgenommen werden.

Zudem erlauben wir uns den Hinweis, dass die „schweizerische Kommission Jugendschutz im Film“ mit 60 Mitgliedern eher eine Absurdität darstellt.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
SP Kanton Zug

Barbara Gysel          Eusebius Spescha
Präsidentin               Mitglied SP-Fraktion Kantonsrat