Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug: Änderung der Verordnung zum Steuergesetz – Skontoabzug

17. November 2014

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Die SP bedankt sich über die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Vemehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Steuergesetz — Skontoabzug.

Die SP begrüsst es, wenn der Skonto und Zinsarten wie Verzugszins, Vergütungszins und Ausgleichszins von 2 Prozent auf 1 Prozent gesenkt werden sollen. Auch mit diesem 1 Prozent ist der Kanton Zug im aktuellen Zinsumfeld sowie im gesamtschweizerischen Umfeld nach wie vor sehr
attraktiv.

Der Anreiz, dass die Steuern bis zum 81. Juli gezahlt wegen der Reduktion des Skontoabzuges Skontoabzuges auf 1 Prozent werden, wird mit dieser Massnahme sicher gemildert. Aber wir gehen davon aus, dass nach wie vor sehr viele Steuerpflichtige, wenn auch weniger als aktuell, ihre Steuern vorzeitig bezahlen werden. Dies weil der Skonto von 1 Prozent im aktuellen
Umfeld hoch ist.

Auf der anderen Seite schlagen wir vor, dass der Verzugszins von 2 Prozent auf 3 Prozent erhöht werden soll. im Vergleich zu anderen Kantonen sind die 3 Prozent Verzugszins immer noch sehr moderat. Und gemäss dem Obligationenrecht wären sogar 5 Prozent möglich.

Wir danken Ihnen für eine Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Mit freundlichen Grüssen
SP des Kantons Zug
Barbara Gysel, Präsidentin                    Alois Gössi, Kantonsrat