Teilrevision des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) -Vernehmlassungsantwort der SP Zug

21. August 2013

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Die SP bedankt sich über die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflege).

Die SP begrüsst es, dass es mit der vorliegenden Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes nun endlich möglich werden wird, auch Eingaben elektronisch einzureichen, die eine Unterschrift benötigen. Ebenfalls schätzen wir es, dass die VerwaltungskundInnen einen elektronischen Zugang zu den eigenen Geschäftsfällen und Daten erhalten können. Die Behörden erhalten im Weiteren die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ihre Entscheide elektronisch zuzustellen.

Wichtig ist uns, dass mit dem geplanten Vorgehen des Kantons unterschriftsberechtigte Eingaben nicht nur mittels der SuisseID, dessen Erwerb mindestens Fr. 79. — für ein Jahr, resp. Fr. 129. — für drei Jahre kostet, möglich ist, sondern auch mit der Verwendung von einmaligen Transaktionscodes, bei denen in der Regel keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies liegt ebenfalls in der Planung des Kantons, was wir unterstützen.

Wir stimmen auch zu, dass die Definition der Einzelheiten der elektronischen Übermittelung nicht auf Gesetzesstufe geregelt wird, sondern in einer speziellen Verordnung.

Gemäss § 1 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren sind die Kirch- und Bürgergemeinden und die Korporation ausgeschlossen. Wir schlagen hier vor, dass die technischen Voraussetzungen beschrieben werden in der Verordnung, sodass sich die Kirch- und Bürgergemeinden und Korporationen ebenfalls beteiligen können, falls sie dies wünschen.

In mindestens 2 Zuger Einwohnergemeinden (Zug und Baar) können eigene Benutzerkontos angelegt werden. Die Einwohnergemeinde Baar versendet beispielsweise an diese eingeschriebenen BenutzerInnen regelmässige Informationen (z.B. Bericht aus dem Zugerbieter etc.).

Wir erwarten hier mittelfristig von den Einwohnergemeinden, dass diese Benutzerkonten konsolidiert werden, d.h. dass diejenigen der Einwohnergemeinden in dasjenige vom Kanton überführt werden.

Wir danken Ihnen für eine Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

SP des Kantons Zug
Freundliche Grüsse

Barbara Gysel                         Alois Gössi
Präsidentin                              Kantonsrat

Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug: Teilrevision des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz). 21. August 2013