Längere Ladenöffnungszeiten. Vernehmlassungsanwort der SP Kanton Zug

27. Februar 2020

Gesetzesinitiative für längere Ladenöffnungszeiten, Vernehmlassungsanwort der SP Kanton Zug. 27. Febuar 2020

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2019 laden Sie uns zum Mitbericht zur Gesetzesinitiative für längere Ladenöffnungszeiten ein. Für die Gelegenheit zur Meinungsäusserung danken wir Ihnen und nehmen gerne innert Frist dazu Stellung. Die Vernehmlassung erhalten Sie wie immer in elektronischer Form.

Die Initiative sieht eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten um eine Stunde vor, also montags bis freitags bis 20.00 Uhr und samstags bis 18.00 Uhr. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats erweitert die vorgeschlagenen Zeiten der InitiantInnen ohne Grund auf eine vollständige Freigabe, die vorsieht, dass die Läden sogar bis 23.00 Uhr geöffnet sein dürften.

Die SP Kanton Zug lehnt die Erweiterung vehement ab und möchte an den bisherigen Öffnungszeiten festhalten. Wir begründen dies wie folgt:

  1. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft und erachten es auch als Pflicht und Verantwortung der Regierung, für «Ruhezeiten» zu sorgen und nicht Fehlanreize zu kreieren, die 24h-Verfügbarkeiten und Aktivitäten unnötigerweise befördern. Wir wollen daher nicht zunehmend mehr Läden, die «bis in alle Nacht» geöffnet sein dürfen. Daran anschliessend lässt sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 mit Art. 24 zitieren «Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit (…).»
  2. Eine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten soll im Alltag Ruhe und Erholung im öffentlichen Raum befördern. Zudem ist es vielleicht sogar als Beitrag zur individuellen Gesundheitsförderung zu sehen: Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen wird etwa von den Schulen generell der Schlafmangel beklagt. Verlängerte Ladenöffnungszeiten verlocken unnötig dazu, länger unterwegs zu sein.
  3. Eine zeitliche Verlängerung der Öffnungszeiten kann zu einer Verlagerung vom privaten in den öffentlichen Raum beitragen. Es ist generell bekannt, dass etwa gerade bei erhöhtem Alkoholkonsum Littering und Vandalismus zunehmen können.
  4. Dass jeder Betrieb seine Öffnungszeiten «selber festlegen» kann, stimmt nur bedingt. Nicht rechtlich, aber bedingt durch Konkurrenzdruck und gemeinsame Öffnungszeiten in Verkaufszentren wie beispielsweise dem Metalli-Einkaufszentrum «zwingen» indirekt alle Läden, ihre Öffnungszeiten anzupassen.
  5. Innerhalb der Verkaufsbranche ist zu befürchten, dass die Konkurrenz zwischen «kleinen» und «grossen» Betrieben steigen wird. Für kleine und mittlere Betriebe wären längere Öffnungszeiten gegenüber grösseren Verkaufszentren eine erhöhte Belastung. Zudem ist zu bedenken, dass längere Ladenöffnungszeiten nicht per se zu einem höheren Umsatz führen! Die neue Regelung würde das lokale Gewerbe wohl schlechter stellen.
  6. Die Argumentation der Regierung, wonach Nachbarkantone bereits längere Ladenöffnungszeiten ermöglichen, überzeugt uns keinesfalls. Gerade Luzern und Zürich haben bereits mehrere Abstimmungen hinter sich, die auch eine restriktivere Auslegung bestätigten. Aber sogar eine andere Ausgangslage zeigt uns – aus den angeführten Gründen – keine Notwendigkeit, dass wir aufspringen müssten.
  7. Bereits heute existieren im Kanton Zug verschiedene Angebote an Bahnhöfen oder Tankstellen, um den täglichen Bedarf zu decken. Wir orten keinen dringenden Handlungsbedarf.
  8. Last but not least: Längere Ladenöffnungszeiten verschlechtern die ohnehin oft prekären Arbeitsbedingungen des Personals zusätzlich. In einer Branche, die bereits jetzt sowohl Männer wie Frauen mit eher tiefen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen beschäftigt, ist das eine unnötige Belastung für die Arbeitnehmenden plus ihre Familien und Angehörigen.
  9. Wir bedauern, dass der Regierungsrat auf eine profunde materielle Begründung zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten verzichtet.
  10. Falls der Regierungsrat einen Beitrag gegen das «Lädeli-Sterben» (z.B. gegenüber dem Online-Handel) leisten will, würden wir um eine umfassendere Gesamtschau bitten, sofern es überhaupt zu den Aufgaben der öffentlichen Hand gehört.

Wir danken für die Gelegenheit zum Mitbericht und stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Für die SP Kanton Zug:

Barbara Gysel
Präsidentin / Kantonsrätin   

Zari Dzaferi
Mitglied der Geschäftsleitung / Kantonsrat