Jagdverordnung. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

24. November 2016

Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 21. Mai 1991 (Jagdverordnung; BGS 932.11)

Stellungnahme der SP des Kantons Zug

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Weichelt-Picard
Sehr geehrte Damen und Herren

Die Direktion des Innern lädt die Interessierten zur Vernehmlassung ein über die Revision der Jagdverordnung zwecks Anpassung ans Bundesrecht. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und können Ihnen folgenden Antrag unterbreiten:

In § 2 Abs. 2 schliessen wir uns dem Antrag und der Begründung der Fachverbände an wir an, um anstelle einer «Kann-Formulierung» eine klarere Formulierung zu wählen:

«Das Amt für Wald und Wild fordert weitere sachdienliche Unterlagen ein, wie insbesondere…»

Der Kanton soll als Grundlage für ein Jagdpatent immer u.a. einen Strafregisterauszug verlangen. Es wäre unseres Erachtens nicht nachvollziehbar oder verständlich, dass anderweitig einschlägig vorbestrafte Personen (z.B. wegen bewaffneten Überfalls) mit einer Schiesswaffe auf die Jagd gehen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Vorschläge. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
SP Kanton Zug

B. Gysel
Präsidentin SP Kanton Zug