Gestaltung Wahlzettelbogen: Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

11. Juni 2015

Änderung der Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV) Gestaltung Wahlzettelbogen. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

 

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Die SP Kanton Zug bedankt sich für die Möglichkeit, eine Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz und Gestaltung der Wahlzettelbogen abgeben zu können.

Die SP Kanton Zug ist mit den vorgeschlagenen Änderungen in der Verordnung einverstanden. Insbesondere bezüglich der Majorz-Wahlzettel soll Klarheit geschaffen werden, wie diese ausgefüllt werden müssen, damit die Stimmen gültig sind und gezählt werden.

Ein „Debakel“ wie bei den Regierungsratswahlen vom Oktober 2014 soll somit ausgeschlossen werden.

Wir schlagen vor, dass der neue § 47 Wahlzettelbogen bei Majorzwahlen beim Absatz 1, der Buchstabe c geändert wird, womit ein einseitiger, übersichtlicher Wahlzettel entstünde. So ist auch sichergestellt, dass auch bei mehr als 13 KandidatenInnen – obschon dies sehr wahrscheinlich ganz selten der Fall sein wird – zwingend ein einseitiger Wahlzettel verwendet werden muss. Bei Bedarf kann in einem solchen Fall die Schriftgrösse angepasst werden.

Für die Berücksichtigung unseres Anliegens bedanken wir uns bereits im Voraus.

Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei des Kantons Zug

Barbara Gysel, Präsidentin und Kantonsrätin
Alois Gössi, Kantonsrat