Gerichtsorganisationsgesetz. Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

12. September 2017

Vernehmlassung Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes

Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

Die SP Kanton Zug bedankt sich für die Möglichkeit, an dieser Vernehmlassung teilzunehmen. Gerne nehmen wir dazu wie folgt Stellung.

Aufgrund der vom Kantonsrat erheblich erklärten Motion von Kantonsrätin Karin Helbling sowie den Kantonsräten Alois Gössi, Andreas Hürlimann, Thomas Lötscher und Thomas Wyss (Vorlage 2389.2) ist klar vorgegeben, in welche Richtung das Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (GOG) geändert werden muss, um das Motionsbegehren zu erfüllen. Mit dem neuen Paragraphen § 46 Abs. 8 wird das Motionsbegehren vollständig erfüllt. Diesem Umsetzungsvorschlag stimmen wir zu.

Als Ergänzung schlagen wir vor, dass die Bestellung in dringenden Fällen innert drei Arbeitstagen erfolgen soll. Wir möchten, dass diese Frist im neuen Absatz 8 steht und nicht in der geplanten Änderung VO STA.

Uns ist es ein Anliegen, dass diese neue Regelung möglichst einfach und unbürokratisch bei der Staatsanwaltschaft umgesetzt werden kann.

Darüber hinaus haben wir zwei Anmerkungen formaler Natur, die wir bereits vorab mündlich deponiert haben:

Wir bitten Sie erstens, zukünftige laufende Vernehmlassungen, auch diejenigen vom Obergericht, bereits bei deren Eröffnung auf der Internetseite des Kantons Zug unter der Rubrik „Vernehmlassungen“ zu publizieren. Wir orientieren uns und holen die nötigen Informationen primär über diese Seite.

Zweitens ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, die Vernehmlassung per Einschreiben zuzustellen.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Barbara Gysel                                                Alois Gössi
Präsidentin, Kantonsrätin                          Kantonsrat