Bevölkerungsschutzgesetz: Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

6. Juni 2018

Vernehmlassungsantwort zum Gesetz betreffend dem Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz)

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Villiger
Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf Ihre Einladung vom 7. Februar 2018 lassen wir Ihnen hiermit unsere Vernehmlassungsantwort zukommen.

Grundsätzliches

Die SP Kanton Zug ist grundsätzlich einverstanden mit dem neu vorgeschlagenen Bevölkerungsschutzgesetz. Folgende zwei Bemerkungen haben wir dennoch dazu:

  1. 7 Verfahren und Zuständigkeit

Das Nachrücken im Kantonsrat richtet sich nach dem Wahl- und Abstimmungsgesetz. Hier schlagen wir vor, dass der Passus, wonach das Ausschlagen des Nachrückens ein späteres Nachrücken verunmöglicht (lehnt die Ersatzperson die Wahl ab, gilt der Verzicht für die ganze Legislatur) infolge des Notstandes keine Anwendung finden soll. Dies könnte sich speziell bei Gemeinden mit wenig Kantonsratsmandaten auswirken.

  1. 21 Gemeindlicher Führungsstab (GFS)

Kritisch sehen wir, dass Gemeindeführungsorgane verschiedener Gemeinden zusammengelegt werden können. Unserer Ansicht nach kann die politische Verantwortung der betroffenen Gemeinden für das Handeln und die Entscheide des GFS nicht delegiert werden. Diese Möglichkeit lehnen wir deshalb ab.

Für die Berücksichtigung unserer Anliegen danken wir Ihnen bereits im Voraus.

 

Freundliche Grüsse

(ohne Unterschrift)
Barbara Gysel                                             Alois Gössi
Präsidentin, Kantonsrätin                        Fraktionschef, Kantonsrat