Änderung Rechtsstellungsgesetz und Personalgesetz, Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

2. März 2016

Geschätzte Damen und Herren

Die SP des Kantons Zug bedankt sich für die Möglichkeit, an dieser Vernehmlassung teilzunehmen.

Prinzipiell sind wir mit den geplanten Änderungen zum Rechtsstellungsgesetz sowie zum Personalgesetz einverstanden. Wir beantragen jedoch folgende Änderungen:

§ 7 Abgangsentschädigung, vierter Absatz
Hier soll als Vergleich nicht das Bruttojahreseinkommen genommen werden, sondern die Höhe der Abgangsentschädigung: gibt es ein „Ersatzeinkommen“ während 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amte eines Regierungsrates, soll die Abgangsentschädigung um diesen Betrag gekürzt werden. Dies soll analog ebenfalls bei den RichterInnen angewandt werden. Mit der Zahlung einer Abgangsentschädigung haben die „ehemaligen“ Regierungsräte/Innen die Möglichkeit, sich während eines halben Jahres beruflich zu positionieren. Erhalten sie während diesen 6 Monaten bereits wieder eine Entschädigung, sei es aus einem beruflichen oder einem anderen politischen Engagement, soll dieses Einkommen an die Abgangsentschädigung angerechnet werden und nicht erst, wenn das Totaleinkommen grösser ist als damalige Bruttoeinkommen als Regierungsrat.

§ 7 Abgangsentschädigung, neuer fünfter Absatz
„Die Abgangsentschädigung entfällt mit dem Bezug einer Pensionskassenrente“. Bei den RichterInnen wird dies gemäss dem Antrag der Staatswirtschaftskommission bereits so geregelt. Es ist für uns nicht ersichtlich, wieso ein/e Regierungsrat/Regierungsrätin, der/die eine PK-Rente erhält, noch eine Abgangsentschädigung, die für eine neue berufliche Positionierung gedacht ist, erhalten soll.

  • Gemäss Bericht der Staatswirtschaftskommission sind die Mitglieder des Regierungsrates gemäss Personalgesetz bei Erwerbsunfähigkeit nicht gegen Krankheit versichert. Die SP schlägt hier vor, auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit den RichterInnen, dass die Mitglieder des Regierungsrates in diesem Bereich ebenfalls zu versichern sind.
  • Motion Spescha/Dzaferi: hier sind wir klar der Meinung, dass auch Entschädigungen für besondere Funktionen der Staatskasse abgeliefert werden soll. Es geht für uns nicht an, dass beispielsweise das Präsidium der Zuger Pensionskasse, das mit rund Fr. 15‘000.- entschädigt wird, zusätzliche zum Lohn des Regierungsrates von Fr. 21‘500.- Franken (monatlich x dreizehn) und seiner Spesenpauschale von Fr. 1‘165.- pro Monat für die Erledigung seiner Arbeit noch zusätzlich entschädigt werden soll.

Die SP nimmt befremdet zur Kenntnis, dass der Regierungsrat, der unter anderem auch eine monatliche Spesenpauschale von Fr. 1‘165.- erhält, bei ganztägigen Regierungsratssitzungen das Mittagessen sowie für Früchte, Biskuits sowie Schokoladen aus dem freien Kredit des Regierungsrates bezahlt. Für was sind denn die ausbezahlten Spesenpauschalen überhaupt gedacht?

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen – für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Barbara Gysel                                                     Alois Gössi
Präsidentin, Kantonsrätin                               Kantonsrat