Änderung des Gesundheitsgesetzes: Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

3. Juni 2015

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Die SP des Kantons Zug bedankt sich für die Einladung zur Vernehmlassung und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Grundsätzlich teilen wir Ihre Einschätzung, dass sich das Gesundheitsgesetz des Kantons Zug seit seiner Einführung im Jahr 2009 bewährt hat. Die Änderungen führen denn auch nur in ausgewählten Teilbereichen zu Veränderungen oder Anpassungen.


Rettungswesen

Die SP begrüsst die Klärungen im Rettungswesen und das klare Bekenntnis zur Führung eines eigenen Rettungsdienstes. Die Möglichkeit für Leistungsvereinbarungen zur Sicherstellung von Rettungen in speziellen Situationen und Notlagen (Naturkatastrophen / Strassenblockaden) erachten wir als sinnvoll, wobei für ein reibungsloses Funktionieren und für einen gezielten und koordinierten Einsatz der zur Verfügung stehenden Dienste die Benennung einer Einsatzleitzentrale und der Anschluss aller Rettungsdienste mit einer kantonalen Betriebsbewilligung und einer kantonalen Leistungsvereinbarung zwingend sein muss (§ 50c, Abs. 1 + 2).

Psychiatrische Versorgung

Das Fehlen eines Tagesangebotes zur Behandlung psychisch erkrankter Personen beurteilen wir als stossend. Ein Angebot in diesem Bereich kann zur Verhinderung von höherschwelligeren Behandlungsmassnahmen führen und damit zur schnelleren Gesundung und Reintegration von psychisch erkrankten Personen beitragen. Wir sehen in einem solchen Angebot durchaus ein Potenzial zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen. Wir unterstützen insbesondere die Klärung, dass die ambulanten Angebote sich nicht auf einzelne Konsultationen beschränken, sondern halbe oder ganze Tage dauern können (§51, Abs.1). Eine Halbtages- oder Tagesstruktur ist gerade für Menschen in einer akuten psychischen Krise oft ein wichtiger Bestandteil für eine schnellere Genesung.

Wir erwarten zudem, dass die Einführung eines Tagesangebotes für die Gemeinden zu keiner finanziellen Mehrbelastung führt.

Beiträge an Ausbildungsbetriebe

Für die Sicherstellung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen sind kantonale Beiträge an Ausbildungsbetriebe unerlässlich. Wir begrüssen grundsätzlich den Wechsel von der bisherigen Unterstützungsform (Beiträge abhängig vom Wohnort der Lernenden) zur Unterstützung der ausbildenden Betriebe im Kanton Zug.

Anpassungen an das Bundesrecht

Zu den Anpassungen an das Bundesrecht erübrigt sich eine Stellungnahme, da diese inhaltlich nicht verändert werden können.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen die Berücksichtigung unserer Ausführungen.

 

Freundliche Grüsse
SP des Kantons Zug

Barbara Gysel                                                           Zari Dzaferi