Änderung der Verordnung über das Drachensegeln auf den Gewässern des Kantons Zug („Kitesurfen“), Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Zug

13. Oktober 2015

Sehr geehrter Herr Baudirektor
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Vernehmlassung über das Kitesurfen Stellung nehmen zu können. Grundsätzlich erachten wir es als positiv, wenn Freizeitaktivitäten auch in der Natur genutzt werden können. Dadurch wächst allerdings auch das Spannungsfeld, weil die Interessen von KitesurferInnen und der Natur grundsätzlich voneinander abweichen.

Antrag A:

Wir beantragen, das Kitesurfen im bisherigen Mass zu erlauben und nicht auszuweiten.

Eventualantrag:

Es sei zu prüfen, inwiefern das Kitesurfen wenigstens im Gebiet St. Andreas und Buonas stärker eingeschränkt werden könne.

Begründung:

  • Wie den Medien zu entnehmen ist, ist das Drachensegeln mit der neuen Bundesregelung schweizweit auf bisher rund 20 Seen bereits möglich (darunter auch z.B. der Zürichsee). Der Kanton Zug wird sich aufgrund seiner Wasserflächen, resp. den möglichen Windtagen kaum zu einem neuen Mekka entwickeln. Es ist aus unserer Sicht also vertretbar, das Kitesurfen nicht auszuweiten, also das Kitesurfen auf dem Zugersee – soweit es Zuger Boden betrifft –, aber nicht auf dem Ägerisee zu erlauben.
  • In Punkt F auf S. 2 des regierungsrätlichen Vorschlages ist zu lesen, dass „das Drachensegeln zu keinerlei Konflikten mit anderen Interessen geführt“ habe. Unter „andere Interessen“ würden auch Lebensraumbedürfnisse von Wasservögeln fallen, diese wurden aber kaum geklärt. Das Kitesurfen weist ein Störpotenzial für Wasservögel auf (was schon der Bundesrat festhielt). Nicht berücksichtigte Bedürfnisse der Vogelwelt sind oft erst längerfristig spürbar und werden situativ leider meist übersehen. Wir sehen es als Verpflichtung der öffentlichen Hand, auch für den Schutz der wildlebenden Säugetiere, Fische und Vögel zu sorgen. Zu spezifischeren, materiellen Begründungen verweisen wir auf die Vernehmlassungsantwort des WWF Zug.
  • Wir erachten es als grundsätzlich problematisch, wenn sich der Kanton beim Ägerisee explizit auf eine private Liegenschaft als Start- und Landeplatz abstützt. Gerade auch wenn es zu einer einvernehmlichen und vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kitesurfclub Schweiz und dem Privateigentümer kommt, fliessen anderweitige Interessen – etwa NachbarInnen, FischerInnen, Vogelschutz – dabei kaum ein.
  • Die Wasserfläche des Ägerisees ist zudem grundsätzlich klein und das Störungspotenzial auf die Uferzonen entsprechend höher.

Wir empfehlen daher, das Kitesurfen mindestens auf dem Ägerisee nicht zu erlauben.

Antrag B:

Wir beantragen, dass der Regierungsrat eine adäquate Bilanzierung (zum Beispiel nach zwei Jahren) prüft.

  1. Den Ein- und Ausstiegsstellen sei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (aktuell: Brüggli, städtisches Grundstück GS Nr. 1566).
  2. Es wäre zu evaluieren, ob nicht doch sichtbare Abgrenzungen (Bojen) zur Ufernähe gesetzt werden sollten und ob die Distanz zum Ufer vergrössert werden solle.
  3. Den Ansprüchen des Vogelschutzes sei explizit nachzugehen, allenfalls auch unter Einbezug von ExpertInnen (Zuger Vogelschutz, Vogelwarte Sempach, etc.) und/oder anderen Kantonen.

Begründung:

  • Durch verschiedene Seiten haben wir vernommen, dass die Start- und Landeplätze ein gewisses Spannungspotenzial aufweisen.
  • Sichtbare Abgrenzungen zur Uferzone kämen nicht nur KitesurferInnen, sondern auch anderen SportlerInnen zugute.
  • Wir vermissen in der regierungsrätlichen Vorlage explizitere Hinweise zum Schutz von der Natur und insbesondere der Vogelwelt. Der Kanton Thurgau beispielsweise gab der Vogelwarte Sempach einen Bericht in Auftrag, um die Kitesurfzonen zu evaluieren. Eine der AutorInnen, Frau Dr. Verena Keller, hat mehrfach auf das Störungspotenzial auf Wasservögel hingewiesen.
  • Durch die Öffnung von weiteren Seen in der Schweiz für KitesurferInnen könnte die noch recht junge Sportart weiteren Zulauf gewinnen. Das ist an und für sich erfreulich, aber die Entwicklung sollte im Auge behalten werden.

 

Fragen an den Regierungsrat:

  • Ist der Regierungsrat gewillt, bei und mit Kitesurfern Begleitmassnahmen zu prüfen? Denkbar wäre beispielsweise, analog zu anderen Politikfeldern, den Verband „Kitesurfclub Schweiz“ zu ermuntern, bei ihren Mitgliedern auf geeignete Art und Weise Informationen zum Naturschutz zu verbreiten.
  • Ist der Regierungsrat gewillt, allenfalls auch Fachpersonen, z.B. Frau Dr. Verena Keller der Vogelwarte Sempach, anzuhören?

 

Freizeitmöglichkeiten sollen aus Sicht der SP möglichst wenig reglementiert werden – aber ganz ohne geht’s leider nicht. Schliesslich wachsen die Belastungen auf die Natur kontinuierlich und dieser Tatsache ist auch bei eher „kleineren“ Geschäften Rechnung zu tragen und ihr entgegenzuhalten.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen – für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüsse

Barbara Gysel
Präsidentin, Kantonsrätin