(Siehe dazu auch: Kleine Anfrage der SP Fraktion zum ‘Ausländergesetz’, EG AuG. 12. Mai 2016)
Die SP kämpfte heute Morgen in der 2. Lesung des Kantonsrates als einzige Fraktion gegen die Sonderprivilegien für Megareiche. Vergeblich. Nun bereiten die SozialdemokratInnen das Referendum vor, damit das Volk über die Vorlage abstimmen kann.
Wer sich bei uns in Zug niederlassen will, muss basale Deutschkenntnisse vorweisen. Das war bis anhin im Zuger Gesetz verankert. Und es funktionierte tiptop, bei den meisten jedenfalls. Die Regierung wollte aber in einer Teilrevision des EG AuG eine Ausnahmeklausel für Superreiche im Gesetz verankern (§8 Abs. 2 EG AuG). Die SP war von Anfang an dagegen.
Nach der 2. Lesung erlitten wir nun doppelten Schiffbruch: Sonderregeln für Superreiche (oder auch weniger Reiche) sind neu möglich, weil der Kantonsrat den gesamten Gesetzesabschnitt (§8) aufhob. Nun existiert keine explizite kantonale Rechtsgrundlage mehr. Die Behörden können nach eigenem Ermessen Spezialregelungen anwenden! Und erst noch, ohne dass das Parlament Einfluss darauf nehmen kann.
Auf Bundesebene ist man sich der echten Lücke bewusst, weil es kein qualifiziertes Schweigen im Bundesrecht ist. Der zuständige Sicherheitsdirektor Beat Villiger liess kürzlich Folgendes verlautbaren: «Es ist möglich, dass sich das Bundesrecht ändert und dann Bereiche regelt, die heute in kantonaler Kompetenz liegen. Wir können im Moment aber nicht abschätzen, ob das Ausländergesetz nach einer Revision auch Ausnahmen beinhaltet oder noch die gleichen Möglichkeiten wie heute bietet.» Wie sich das Bundesrecht entwickelt, ist sehr offen. Wir hätten gut daran getan, an unserer bisherigen Zuger Praxis festzuhalten. Das wäre aber nur möglich gewesen, wenn der Kantonsrat das Gesetz an der heutigen Kantonsratsitzung abgelehnt hätte. Dann wäre die Teilrevision vom Tisch gewesen.
Wir bedauern das heutige Resultat des Kantonsrates sehr: Kein Sonderzug für Superreiche, auch nicht durch behördliche Willkür.
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