Steuerausfälle durch Entlastung Kapital im Kanton Zug. Interpellation der SP-Fraktion

17. März 2015

In Bezug auf Steuern stehen in Öffentlichkeit und Medien oft nur Einkommens- und Unternehmensgewinnsteuern sowie Steuerfüsse zur Debatte. In den letzten 15 Jahren wurden in den Kantonen und Gemeinden aber verschiedene andere Steuerarten abgeschafft oder reduziert. Insbesondere wurde vielerorts das Kapital entlastet: mit der Teilabschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Abschaffung der Handänderungssteuer, der Halbierung der Kapitalsteuern, der Senkung der Gewinnsteuern bei Kapitalgesellschaften, der Halbierung der Dividendenbesteuerung, der Senkung der Vermögenssteuern, der steuerlichen Begünstigung von Holding-Gesellschaften sowie Entlastungen bei der Grundstückgewinnsteuer auch über bundesgerichtliche Praxisänderungen. Quantitative und umfassende Erhebungen über das Ausmass dieser Entlastungen fehlen vollständig, wären aber für die politische Debatte und finanzpolitische Entscheidfindung dringend nötig. (Bei einzelnen Vorlagen finden sich jeweils partielle Informationen, siehe etwa in Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur Änderung des Steuergesetzes – 5. Revisionspaket in Kap. 2., wonach das Total der kantonalen Steuerausfälle der letzten vier Revisionen
105.7 Millionen betrug.)

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Steuerarten (inkl. –abzüge), deren Einnahmen teilweise oder ausschliesslich dem Kanton und deren Einnahmen teilweise oder ausschliesslich den Gemeinden zu Gute kommen, wurden in den letzten 15 Jahren abgeschafft oder reduziert? Wir bitten um eine vollständige und detailliert beschriebene Auflistung.
  2. Wie hoch werden die entsprechenden jährlichen Steuer-Einnahmeausfälle pro Steuerart (insbesondere durch die Unternehmenssteuerreform II und die Einnahmeausfällen im Bereich der steuerfreien Dividenden), sowohl auf Kantons- als auch auf Gemeindeebene geschätzt? Wir bitten ebenfalls um eine Schätzung der möglichen Einnahmeausfälle im Zeitverlauf unter plausiblen Annahmen des potenziellen Verlaufs.
  3. Wie viele Kapitalgesellschaften und wie viele natürliche Personen haben je Steuerart von den Entlastungen effektiv profitiert, wie viele nicht? Wir bitten um eine möglichst präzise Schätzung.
  4. Wie hoch werden die Auswirkungen der Steuern des Kantons sowie der Gemeinden im Hinblick auf die geplante Unternehmenssteuerreform III geschätzt

 

Antwort des Regierungsrates am 24. September 2015. www.zg.ch