Im Mai 2016 wird die Teilrevision des EG AuG das zweite Mal im Zuger Kantonsrat behandelt.
Für eine Niederlassung im Kanton Zug braucht es aus unserer Sicht weiterhin eine Verbindlichkeit zum Erwerb der Deutschen Sprache.
Wäre es nach dem Vorschlag der Zuger Regierung gegangen, hätte für die in unserem Kanton wohnhaften Superreichen eine Sonderregelung eingeführt werden sollen, welche sie davon befreit hätte, für die Niederlassung die Deutsche Sprache erlernen zu müssen. Das Parlament lehnte diesen regierungsrätlichen Vorschlag in der 1. Lesung jedoch ab. Anschliessend wurde aber dem Antrag der CVP Fraktion Folge geleistet, welche die Sprachverpflichtung ganz kippte. Im Klartext heisst dies, dass niemand mehr im Kanton Zug Deutsch lernen muss, egal ob es Personen aus der oberen, mittleren oder unteren Bevölkerungsschicht sind. Die SP MigrantInnen Zug lehnen dies entschieden ab und empfehlen hiermit, das bestehende Gesetz in der heutigen Form zu belassen. Wir vertreten die Haltung, dass Sprachkenntnisse zwar nicht gleich Integration bedeuten, Sprache aber eines der wichtigsten Mittel und Schlüssel zur Integration darstellt.
Sprache braucht es in den verschiedensten Alltags- und Notfallsituationen. Sprache braucht es, damit man sich im Quartier mit den NachbarInnen unterhalten, die Behördengänge alleine erledigen kann oder versteht, was am Elternabend über die Zukunft der eigenen Kinder diskutiert wird. Leider ist es heute so, dass viele Eltern ihren Kindern etwa im Schul- oder Ausbildungsbereich nicht zur Seite stehen können. Bei der Hausaufgabenhilfe sind etwa viele Elternteile überfordert, aber auch beispielsweise bei Übertrittsentscheidungen von der Mittel – zur Oberstufe. Wie sollen sie auch ihre Meinungen äussern, wenn sie nicht verstehen, was gesprochen und allenfalls entschieden wird?
Werden Personen mit Migrationshintergrund arbeitslos, welche bis dahin nicht der Deutschen Sprache mächtig sind, so sind sie spätestens ab diesem Zeitpunkt diversen Zwängen ausgesetzt und müssen auf Anweisung des RAV Sprach- und Integrationskurse besuchen. Die verbindliche Sprachkompetenz und –erwerb in unserem bisherigen Gesetz wirkt deshalb präventiv. Im Vordergrund soll aber nicht der Zwang stehen, sondern es soll weiterhin das Anreizsystem gelten, mit dem der Spracherwerb frühzeitig gefördert werden soll, bevor andere strukturelle Zwänge die Entfaltungschancen in beruflichen wie in privaten Lebensbereichen nachhaltig beeinträchtigen. Personen aus gewissen EU- und EFTA-Staaten haben des Weiteren auch die Möglichkeit, vorzeitig nach 5 Jahren eine Niederlassungsbewilligung C zu beantragen, was ihnen weitere Vorteile unter anderem auf dem Arbeitsmarkt gewährt.
Das heutige Zuger Modell ermöglicht es weiter auch ZuzügerInnen aus NICHT-EU und EFTA-Staaten, nach fünf Jahren vorzeitig eine Niederlassungsbewilligung C zu beantragen, sofern sie die Deutsche Sprache auf einem bestimmten Niveau beherrschen. Das Zuger Modell ist aus unserer Sicht also ein Anreiz für sämtliche Personen ohne Schweizer Pass, die Sprache zu erlernen und stellt keinen negativen Zwang für die multikulturelle Bevölkerung dar.
In diesem Sinne plädieren wir in der 2. Lesung des Kantonsrates für die Wiedereinführung des bisherigen Gesetzes zur Sprachverpflichtung. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die SP MigrantInnen bereit, das Referendum zu ergreifen, damit die Rückkehr zum Status Quo ermöglicht wird und die verbindliche Sprachverpflichtung nicht gestrichen wird.
SP MigrantInnen Zug
Rupan Sivaganesan
079 911 22 22