Erste Bilanz seit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Zug

7. März 2015

Interpellation von Barbara Gysel

Einführung:

Im Februar 2014 beschloss der Kantonsrat in 2. Lesung das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz), in dessen Folge dieses am 10. Mai 2014 in Kraft trat. Unter www.zg.ch/behoerden/staatskanzlei/oeffentlich finden sich für die Öffentlichkeit weitere Informationen.

Fragen:

  1. Die Regierung wird eingeladen, bei den in den Geltungsbereich fallenden Behörden und Gemeinden (siehe §2) möglichst detaillierte Informationen zu den bisher erfragten amtlichen Dokumenten einzuholen, etwa:
    1. Anzahl Gesuche
    2. Positive Behandlungen, resp. Absagen dieser Gesuche mit Begründung
    3. Falls bekannt: Art der Anfragen (z.B. Medienschaffende oder Gesuche von individuellen BürgerInnen)
    4. Falls bekannt: erfragte Inhalte, resp. Themen der amtlichen Dokumente
    5. Schätzung des Aufwandes zur Behandlung der Gesuche
    6. Erhobene Gebühren
  2. Wie hat sich die Umsetzung in den vergangenen Monaten seit dem Inkrafttreten am 10. Mai 2014 im Generellen gestaltet? Welche Fragen tauchten auf?
  3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Regierungsrat nach dieser ersten Einführungsphase für die weitere Umsetzung?