Zur Jahresversammlung der SP MigrantIinnen Schweiz am 19. September 2020
Gesundheitsrelevante Informationen für alle, ein enger geknüpftes soziales Netz und keine Verschlechterungen beim Aufenthaltsrecht, beim Recht auf Bildung und bei anderen Grundrechten – das sind die Hauptforderungen des Corona-Aktionsplans, den die SP MigrantInnen Schweiz an ihrer Jahresversammlung am 19. September 2020 in Bern verabschiedet haben.
Konkret braucht es Beratungsstellen, die der Migrationsbevölkerungen bei Fragen zu Gesundheit, sozialen Auffangnetzen, Aufenthalt und Einbürgerung Auskunft erteilen. Soziale Unterstützungsangebote müssen auch Angestellten auf Stundenlohnbasis, Sans-Papiers und selbstständig Erwerbenden, die sich zu verschulden drohen, offenstehen. Wer nun Sozialhilfe beziehen muss, darf deswegen weder im Aufenthaltsrecht noch im Hinblick auf eine zukünftige Einbürgerung Nachteile erfahren.
Diskutiert wurde ebenso über die Zukunft der Sozialhilfe. Das revidierte Ausländer- und Integrationsgesetz sieht für Sozialhilfebeziehende aus Drittstaaten bereits schwerwiegende Gefährdungen ihres Aufenthaltsrechts und ihrer Einbürgerungschancen vor. So wird das von der Verfassung vorgesehene Recht auf Sozialhilfe für Angehörige von Drittstaaten einschneidend eingeschränkt. Dessen ungeachtet hat der Bundesrat angekündigt, diesen Zustand weiter verschlechtern zu wollen. Um die drohenden radikalen Diskriminierungen zu verhindern, braucht es ein verstärktes politisches Engagement.