Zum Sparpaket des Zuger Regierungsrates
Die bürgerliche Finanzpolitik im Kanton Zug hat versagt. Durch die verschiedenen Steuergesetzrevisionen seit 2001 sind vor allem den Reichen Geschenke gemacht worden. Die angelaufenen Mindereinnahmen seit 2001 mit 1 Milliarde und 55 Millionen Franken sind enorm. Statt Einsicht zu zeigen, wäscht man die Hände in Unschuld, macht den nationalen Finanzausgleich (NFA) zum Sündenbock und bittet nun über einschneidende Sparmassnahmen bei Bildung, Behinderten, Gesundheit, Sozialem, Kultur usw. die grosse Mehrheit der Bevölkerung zur Kasse.
Das Entlastungsprogramm basiere auf dem Grundsatz der Opfersymmetrie, alle müssten sparen, sagt die Regierung. Hierzu ein beschämendes Beispiel: AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentnern, die im Heim leben und auf Ergänzungsleistung angewiesen sind, soll «der Betrag für persönliche Auslagen», auf die sie einen rechtlichen Anspruch haben, um rund 40 Prozent gekürzt werden. Pro Tag erhielten sie somit nicht mehr 18, sondern bloss noch gut 10 Franken. Mit der schlichtweg abwegigen Begründung, es handle sich beim Betrag für persönliche Auslagen «um ein eigentliches Taschengeld», versucht der Regierungsrat diese massive Kürzung zu rechtfertigen. Richtig ist vielmehr, dass der Betrag für persönliche Auslagen Ausgaben wie Kleider, Toilettenartikel, Coiffeur, Mobilität, Zeitungen usw. und überdies ein Taschengeld umfasst, wie dies auch in der einschlägigen Wegleitung des Bundes festgehalten ist.
Bedauerlicherweise überlässt das Bundesgesetz den Kantonen, die Höhe dieses Betrages festzusetzen. Mit 10 Franken pro Tag würde der Kanton Zug im interkantonalen Vergleich zu den Schlusslichtern gehören. Hand aufs Herz: Wir alle wissen doch, was Kleider, Coiffeur, Duschmittel, Telefon, Abonnemente usw. kosten. Hinzu kommt noch der tägliche Kaffee oder ein Bier. Die Rechnung ist schnell gemacht! Und diese Menschen sollen nun in ihrem alltäglichen Bedarf massiv beschnitten werden – welch ein Unsinn.
Mathematisch ist leicht errechnet, welch grosse beziehungsweise kleine «Ersparnisse» damit zu machen sind. Dass hier der Anspruch dieser Menschen auf ein menschenwürdiges Leben, auf Teilhabe und Teilnahme in unserer Gesellschaft tangiert wird, ist für die Regierung offenkundig kein Thema. Wie heisst es in unserer Bundesverfassung? «Dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen.» Dies allein muss Richtschnur sein und bleiben für sogenannte Sparmassnahmen.
Anne Mäder, Zug