Planungs- und Baugesetz: Eigentlich wollte die SP eine faire Lösung

11. November 2017

In der Kantonsratssitzung des 26.10.17 wurde das neue Planungs-, und Baugesetz (PBG) des Kantons Zugs in einer ersten Lösung behandelt. Darin geht es vor allem um die Mehrwertabgabe. Die Mehrwertabgabe soll verhindern, dass Private bei Einzonungen oder Aufzonungen grosse Gewinne einstreichen und die öffentliche Hand, die dadurch entstehenden Kosten von anfallender Infrastrakturbauten, die durch den zusätzlichen Wohnraum nötig werden, tragen muss.

Wahrscheinlich ist es eine der ausschlaggebendsten Gesetzesrevisonen dieses Jahres. Denn durch die Raumplanung ist es möglich, dass ein Grundeigentümer durch eine Ein-, oder Aufzonung seines Grundstückes Millionengewinne erzielt. Der Staat bestimmt und verändert die Bodenpreise durch raumplanerische Massnahmen. Ein Grundstück im Kanton Zug gewinnt nach einer Zonenänderung garantiert massiv an Wert. Nach geltendem Recht erzielen nur die Grundeigentümer die Gewinne in Millionenhöhe, ohne dass die Gemeinden davon profitieren. Wie kommt es dazu? Der Mechanismus beginnt zu laufen, in dem die Gemeinde die Hebel für eine Ein-, oder Aufzonung in Bewegung setzt und dadurch das Grundstück vergoldet, aber selber auf erheblichen Kosten sitzen bleiben muss.

Auf Grund der Volksabstimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über Raumplanung (RPG) hat der Kanton Zug die Auflage bis im Jahr 2019 das kantonale Gesetz so zu ändern, dass eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen erhoben wird. Der Bund sieht eine Minimalabgabe von 20 Prozent vor. Der Zuger Kantonsrat hatte nun die Möglichkeit den Ansatz frei zu bestimmen. Es gab den Antrag der Regierung und der Kommissionen, welche den Minimalansatz von 20 Prozent vorschlugen und den Antrag von uns, der SP-Fraktion und der ALG, welche 40 Prozent des Bodenmehrwerts abschöpfen wollten. Leider liess sich der bürgerliche Kantonsrat für diese Idee nicht begeistern, stattdessen wurden die 20 Prozent klar angenommen.

Viel knapper war es bei der Entscheidung zur Erhebung der Mehrwertabgabe bei Aufzonungen und Verdichtungen. Denn die Kantonsräte der SVP und der FDP wollten in diesem Fall eine Abgabe verhindern. Glücklicherweise gelang ihnen dieses Unterfangen nicht und die Gemeinden erhalten, in obengenannten Fällen, auch 20 Prozent.

Die dritte wegweisende Abstimmung galt der Schwelle, ab wann bei Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen Mehrwertabgaben erhoben werden dürfen. Dem Kantonsrat würden zwei Möglichkeiten vorgeschlagen. Umzonungen, Aufzonungen und Baupläne, bei welchen ein Mehrwert des Bodens von mehr 50 Prozent zur Folge haben, sind abgabepflichtig.

Der 2. Vorschlag lautete, dass unabhängig der Grösse des Mehrwerts die Abgabe geschuldet wäre. Auch hier setzten sich die bürgerlichen Kantonsräte durch und entschieden sich für die erste Variante. Dies bedeutet im Extremfall, dass bei einer grossen Überbauung tausende zusätzliche Quadratmeter Wohnfläche entstehen können, ohne dass der Grundeigentümer zu Abgaben verpflichtet ist.

Zusammenfassend kann ich aus SP-Sicht, die getroffenen Entscheidungen als unbefriedigend bezeichnen. Denn der Kantonsrat hat entschieden, dass gewisse Grundeigentümer Abgaben leisten müssen und andere wiederum davon verschont werden. Die SP wünschte sich eigentlich eine faire Lösung und nicht ein Prinzip von Privilegierten und Benachteiligten.

In Zukunft stehen wir weiterhin für gerechte Gesetze für alle Zugerinnen und Zuger und sind auf Ihre Unterstützung und Stimme angewiesen.

Kantonsrat Fabian Freimann, Fraktion SP