Die Volksinitiative der Konzernverantwortung hat sich seit einiger Zeit zu einer sehr emotionalen Thematik entwickelt. Je näher der Abstimmungstermin rückt, umso stärker werden Pro und Kontra auftrumpfen. Nach dem Lesen einiger Kolumnen und Leserbriefe wollte ich selber nachschauen, welche Aussagen gemäss dem Initiativtext nachvollziehbar sind und welche nicht.
Die Aussage, dass mit der Annahme des Begehrens unterschiedliche Ländergesetze in der Schweiz angewendet werden müssen, stimmt so nicht. Es ist ersichtlich, dass die internationalen Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards gelten sollen. Ich denke, dies sollte für die Schweiz in keiner Weise eine Herausforderung sein, sind wir doch der Meinung, dass wir diese bereits einhalten.
Weiter sollen die Unternehmen zu einer angemessenen Sorgfaltspflicht verpflichtet werden. Dies bedeutet, dass sie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die internationalen Menschenrechte und Umwelt ermitteln müssen und geeignete Massnahmen zur Verhütung ergreifen. Selbstverständlich sollen auch bestehende Verletzungen beendet und geheilt werden.
Nun, was bedeutet eigentlich international anerkannte Standards? Die UNO (die Schweiz ist zwölf Jahren Mitglied in dieser internationalen Organisation) verabschiedete Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Leitprinzipien ergeben einen Referenzrahmen, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen, und stützen sich auf drei Pfeiler:
- Staatlicher Schutzpflicht
- Unternehmerische Respektierungsverantwortung
- Zugang zu Rechtsschutz und Wiedergutmachung
Selbst die OECD hat Leitsätze für multinationale Unternehmen formuliert. Die Empfehlungen richten sich an das Verhalten bei in- und ausländischen Tätigkeiten der internationalen Unternehmen.
In diesem Kontext wird oft auch argumentiert, dass die Schweiz mit dieser Forderung etwas ganz Neues kreieren würde. Dies stimmt nur bedingt. Für die Schweizerische Rechtssprechung ist es sicher etwas Neues. In der Staatengemeinschaft bestehen bereits in verschiedensten Ländern ähnliche oder gleiche Vorgaben. Zur Zeit der Einreichung der Initiative hatten bereits 13 Staaten die Aktionspläne zur Umsetzung der UNO-Leitsätze eingereicht, 22 weitere Staaten hatten sich verbindlich dazu verpflichtet. Die Schweiz würde einmal mehr teilweise hintenan hinken.
Rund 120 Nichtstaatsorganisationen (NGO) engagieren sich für die Initiative. All diese Menschen als «Linke» zu bezeichnen, wäre bestimmt nicht ehrlich. Viele bürgerlich Denkende und christlich lebende Menschen setzen sich für das mehr als berechtigte Anliegen ein.
Lassen wir uns keinen Sand in die Augen streuen, denn wir leben in der vernetzten Welt, in welcher die Menschenrechte und eine intakte Umwelt geschützt werden müssen.
Hubert Schuler
Kantonsrat SP, Hünenberg