Ja zu gerechtem Wahlsystem – Sagen auch Sie ja zur Einführung des «doppelten Zuger Pukelsheim»

von Alois Gössi, 16. August 2013

Die Zuger Kantonsräte wurden bis anhin gemäss den Wahlresultaten ihrer Gemeinde gewählt. Dazu brauchte es für einen Sitz zwischen 5.5 % und 33.3 %  der Stimmen, je nach Anzahl der Mandate pro Gemeinde.

Die Stimmkraft eines Wählenden ist je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. Eine Stimmrechtsgleichheit über alle Zuger Gemeinden ist nicht gegeben. Dies war auch der Grund für eine Klage beim Bundesgericht. Argumentiert wurde, dass die Wahlkreise ähnlich gross sein müssen für eine Stimmrechtsgleichheit. Gemäss der Praxis des Bundesgerichtes sind natürliche Quoren von über 10% nicht mit einem Verhältniswahlrecht  vereinbar.

Das Bundesgericht gab der  Klage Recht und verlangte, dass der Kanton Zug sein Wahlsystem ändert. Konkret heisst dies, dass entweder die Wahlkreise einander in der Grösse angeglichen werden müssten oder aber das Zählverfahren der einzelnen Wählerstimmen angepasst werden  muss.

Der Zuger Kantonsrat beschloss nun, dass im Kanton Zug das Zählverfahren «doppelter Zuger Pukelsheim» angewendet werden soll. Als Wahlkreis gelten weiterhin die einzelnen Gemeinden. Im ersten Schritt (Oberzuteilung) erfolgt die Zuteilung der einzelnen Mandate auf die Partei und erst im zweiten Schritt (Unterzuteilung) erfolgt die Zuteilung der Mandate auf die einzelnen Gemeinden. Mit diesem Verfahren zählt jede Wählerstimme gleich viel. Zusätzlich gilt, da wegen der Ober- und Unterzuteilung theoretisch nicht die stärkste Partei in einer Gemeinde einen Sitz erhalten kann, eine Sitzgarantie für die stärkste Partei.

Unbeliebt ist der «doppelte Pukelsheim» bei den bürgerlichen Ratsmitgliedern: sie versuchten ihn zu verhindern. So brachten sie durch, dass es zu einer Variantenabstimmung kommt mit der Zusatzvariante, den «doppelten Pukelsheim» explizit auszuschliessen. Es überraschte nicht allzu sehr, dass diese Variantenabstimmung vom Bundesgericht untersagt wurde.

Stimmen Sie ja zur Einführung des «doppelten Zuger Pukelsheim», damit wir ein verfassungsmässiges Wahlsystem erhalten.

Alois Gössi

Alois Gössi