In Sachen Gleichstellung von Frau und Mann ist erneut über die Bücher zu gehen

5. Juni 2015

In seinem Entwurf zum Zuger Gleichstellungsgesetz vom 3. März 2015 weist der Regierungsrat darauf hin, dass bezüglich der Gleichstellung von Frau und Mann in vielen Bereichen Handlungsbedarf bestehe.

Wer im Gesetzesentwurf dann nach konkreten Massnahmen und Strategien sucht, wird jedoch enttäuscht. Der Inhalt bleibt komplett vage und unkonkret. Es scheint, dass der Regierungsrat bei einem so zentralen Thema und Querschnittsaufgabe wie der Gleichstellung seit längerer Zeit nur halbherzig bei der Sache ist.

Dass es dringend notwendig ist, sich für die Gleichstellung einzusetzen, zeigt ein kurzer historischer Abriss über die Gleichstellungstätigkeiten im Kanton Zug: Nachdem 2010 die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann vom Kantonsrat abgeschafft wurde, reichten verschiedene Parteien und Vertretungen eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses hielt am 21. November 2011 fest, dass der Kanton Zug verpflichtet sei, einen Ersatz für die abgeschaffte Kommission vorzusehen. Der Bundesgerichtsentscheid wies ebenfalls darauf hin, dass es nicht genüge, Diskriminierung zu verbieten, sondern dass es gezielter spezifischer Massnahmen bedürfe, um Benachteiligungen in unterschiedlichen Bereichen zu beseitigen. Seit April 2013 wurde vom Regierungsrat dann eine verwaltungsinterne dezentrale Arbeitsgruppe für die Gleichstellung von Frau und Mann eingesetzt. Diese konnte – was zu erwarten war – jedoch nicht genügend Wirkung entfalten.

Und so zieht sich die Halbherzigkeit wie ein roter Faden durch den Gesetzesentwurf: nebst den fehlenden konkreten Massnahmen zur Umsetzung wurde ebenfalls die Definierung von Verantwortlichkeiten ausgespart, weiter besteht Unklarheit bezüglich der zur Verfügung gestellten Mittel für Kanton und Gemeinden sowie Evaluationsinstrumente zur Überprüfung der Zielerreichung. Dabei gäbs keinen Mangel an genügend Vorbildern von effektiven Modellen und Umsetzungsstrategien: Dem Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Bern 2009-2012 sind eine Reihe anderer Schweizer Städte und Kantone gefolgt. Auch der Europarat stellt Grundlagen für die öffentliche Hand auf der lokalen Ebene bereit.

So kommen wir zum Schluss: Positiv ist, dass die Diskussion um Geschlechtergleichstellung wieder neu aufgenommen wird. Mit vielseitiger und konstruktiver Kritik ist der Regierungsrat aber gefordert, erneut über die Bücher zu gehen, damit die bisherige Absichtserklärung doch noch zu einem tauglichen Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann reifen kann.

Simone Hutter, Baar
Malaika Hug, Baar
Anne Mäder, Zug