In der Kantonsratssitzung vom 28. Januar 2021 haben wir die Standortbestimmung Gleichstellung im Kanton Zug thematisiert.
Ein Votant der SVP-Fraktion brachte in der Diskussion seine persönliche Erfahrung ein. Er frage bei Vorstellungsgesprächen junge Frauen nach ihrer Familienplanung. Das hat mich nachhaltig beschäftigt. Die Frage zur Familienplanung ist in einem Bewerbungsgespräch schlicht nicht erlaubt, nicht nur «moralisch», sondern auch rechtlich. Arbeitsgerichte haben für solche unerlaubten Fragen sogar ein «Notwehrrecht zur Lüge» anerkannt. Die Privatsphäre aller muss respektiert werden, Fragen zu Kinderwünschen haben im Bewerbungsgespräch nichts verloren! Wenn jemand dies sogar im Kantonsrat zu Protokoll gibt, so ist dringende Aufklärung angezeigt.
Leserbrief von Isabel Liniger, Kantonsrätin SP