Geld statt Integration

9. Dezember 2015

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Diese «Binsenwahrheit» kennt jedes Kind und ist auch in unserer Bundesverfassung in § 8 aufgeführt. Wenn die drei steinernen Eidgenossen im Bundeshaus die Bundesverfassung heute neu schreiben müssten, bin ich überzeugt, dass sie zwei Begriffe zusätzlich aufführen würden.

Denn nebst dem Diskriminierungsverbot wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht usw. muss dieses Verbot auch bei Vermögen und Einkommen angewendet werden. Nun hat aber der Regierungsrat des Kantons Zug eine andere Auffassung von Gleichheit. Er will Ausländerinnen und Ausländer, welche ein Einkommen von über 1 Million Franken erzielen und Vermögen von über 20 Million Franken besitzen, einfacher die Niederlassungsbewilligung erteilen. Diese Leute müssen die deutsche Sprache nicht beherrschen und so zeigen, dass sie sich bei uns integrieren wollen. Das heisst konkret, dass alle Leute, welche nicht so reich sind, deutsch lernen müssen, um die C-Bewilligung vereinfacht zu erhalten. Diese Bewilligung kann für Reiche attraktiv sein, denn damit wird ihnen der schweizerische Immobilienmarkt geöffnet und sie ermöglicht die unbeschränkte Wohnsitznahme.

Mit dieser ungerechten Behandlung wird aber eine Parallelgesellschaft gefördert. Wir Zuger schätzen es sehr, Fremdsprachen zu lernen und zu sprechen und es ist unbestrittener Massen eine gute Sache. Wenn wir dann aber im Kanton Zug nur noch die englische oder russische Sprache hören, bin ich mir nicht sicher, ob das von der Mehrheit der Zuger Bevölkerung akzeptiert wird. Mit dem Vorschlag der Regierung kann auch gesagt werden, dass die Niederlassungsbewilligung im Kanton Zug gekauft werden kann.Wollen wir das wirklich? Wollen wir die Bundesverfassung verletzen, nur wegen des «schnöden» Mammons Willen? Ich will das nicht und werde den Vorschlag der Regierung bekämpfen

Hubert Schuler, Kantonsrat, Hünenberg