Die Weichen für die AHV-Revision stellen

11. Oktober 2015

Mit der demografischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in unserem Land braucht es für die AHV neue, zukunftsfähige Modelle. Die ersten mutigen Schritte wurden im Ständerat gemacht, trotz der allgemeinen Sparhysterie und des Lobbyeinflusses von Seiten der Versicherungen und Banken. So soll das Rentenalter für Frauen um ein Jahr auf 65 angehoben werden. Als Ausgleich soll dafür die monatliche Rente um 70 Franken erhöht werden. Damit wird die Differenz zur Teuerung, welcher die Renten seit 1980 hinterherhinken, etwas verringert. Dieser Ausgleich kommt Personen mit kleinen und mittleren Einkommen zugute.

Es braucht aber noch weitere Schritte. Bis anhin wurden der AHV für die Zukunft immer grosse Defizite vorhergesagt. So prognostizierte der Bundesrat 1995 für das Jahr 2010 ein Defizit von 3587 Millionen Franken. Zehn Jahre später glaubte der Bundesrat, dass im Jahr 2010 in der AHV-Kasse rund 1,5 Milliarden Franken fehlen würden, um die Renten bezahlen zu können. Tatsächlich konnte jedoch die AHV im Jahr 2010 einen Überschuss von 643 Millionen Franken verbuchen.

Trotzdem werden gewisse Kreise nicht müde, das System AHV schlechtzureden. Sie schlagen aus der Verunsicherung der Bevölkerung nämlich Kapital, schliesslich werden beim Dreisäulenprinzip des Schweizer Vorsorgesystems zwei Säulen durch Versicherungen oder Banken angeboten, die mit Spareinlagen geschäften. Die AHV wird im Umlageverfahren finanziert. Im Gegensatz zur beruflichen Vorsorge oder zum Sparbuch wird kein Kapital über Jahre hinweg angehäuft. Die AHV-Beiträge, welche von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern erhoben werden, werden sofort für die laufenden Renten verwendet. Mit den höheren Löhnen, welche über die Jahre und Jahrzehnte bezahlt wurden, werden auch höhere AHV-Beiträge abgezogen, obschon die prozentuale Belastung gleich geblieben ist. So werden für die AHV gesamthaft 8,4 Prozent vom Lohn abgezogen, je hälftig bezahlt von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebern. Dies erklärt auch, weshalb es zur Finanzierung einer Rente weniger Beschäftigte braucht. Auch bei der Effizienz der Verwaltung der Gelder hat die AHV die Nase vorn. So kosten uns die Umlagerung und die Verwaltung des AHV-Ausgleichsfonds jährlich rund 600 Millionen Franken.
Bei der beruflichen Vorsorge (2. Säule) streichen Banken und Versicherungen für den Administrativaufwand, die Vermögensverwaltung und durch Gewinne rund 6,4 Milliarden Franken ein.

Der Nationalrat wird im nächsten Jahr die AHV-Revision beraten. Wir können jetzt schon die Weichen stellen und die AHV stärken.

Huber Schuler, SP-Nationalratskandidat, Hünenberg