Teilzeitpensen – auch an Zuger Gerichten. Motion der SP-Fraktion und Laura Dittli

22. Februar 2018

Motion, 22. Februar 2018

Das Obergericht wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Anpassung des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (GOG; BGS 161.1) vorzulegen, um eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Pensen für Richterinnen und Richter zu schaffen.

Begründung

An den Zuger Gerichten arbeiten vollamtliche RichterInnen bisher ausschliesslich mit 100 Stellenprozenten. Auch wenn das geltende Recht Teilzeitstellen (z.B. 2x 50 Stellenprozente) grundsätzlich zulassen würde, gestaltet sich die Umsetzung in die Praxis dennoch als schwierig, wie die SP in einem konkreten Fall feststellte.

Wir verweisen nun auf den Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission zu den Kantonsratsbeschlüssen betreffend «Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Voll-, Teil- und Nebenämter im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2019–2024» und «Festsetzung der Zahl der Voll-, Teil- und Nebenämter im Obergericht für die Amtsperiode 2019–2024», Vorlage Nr. 2788.4, der die Antwort des Obergerichts zu dieser Frage wiedergibt:

« 1. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter sind die Richterstellen grundsätzlich geeignet, um mit Teilzeitpensen besetzt zu werden. Aus gesellschaftspolitischen Gründen besteht ein Bedürfnis nach Teilzeitarbeit auch bei Personen, die ein Richteramt ausüben (wollen).

2. Die Richterinnen und Richter beurteilen die in § 14 Abs. 5 GOG vorgesehene Möglichkeit, wonach die Beschäftigungsgrade von Richterinnen und Richtern bis zu 20 Stellenprozenten verändert werden können, als ungenügend und halten eine grössere Flexibilität bei der Pen-senfestsetzung für wünschenswert.
Um eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Pensen für Richterinnen und Richter zu schaffen, müsste das Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (GOG; BGS 161.1) angepasst werden.»
(Schreiben des Obergerichts vom 16.1.2018, zitiert in der erwähnten Vorlage Nr. 2788.4 auf S. 4.)

Die SP erhofft sich durch eine praxistaugliche und zeitgemässe Anpassung mehr Spielraum bei den Pensen an den Zuger Gerichten.

Fraktion SP Kanton Zug, Kantonsrat Zug