Teilrevision KV und GAV – Antrag der SP Fraktion

22. Februar 2018

Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) und des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)

Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung vom 22. Februar 2018

 

Gemäss § 73 der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) stellt die SP-Fraktion zur 2. Lesung der Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) und des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) folgenden Antrag:

Die Kantonsverfassung sei wie folgt zu ergänzen: «Die Gemeinden können das Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten auf weitere Einwohnerinnen und Einwohner ausdehnen».

Begründung:

Wir befürworten, dass auch Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bestimmter Aufenthaltsstatus oder der zeitlichen Länge, in der sie sind der Gemeinde wohnhaft sind) dass Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten wahrnehmen können. Ebenso soll es möglich sein, dass in Gemeindeangelegenheiten das Stimmrechtsalter von bisher 18 Jahre auf 16 Jahre gesenkt werden könnte.
Wir fordern dies jedoch nicht explizit mit unserem Antrag, sondern wollen es den 11 Einwohnergemeinde ermöglichen, dass diese eine für sie gültige Regelung z.B. in Sachen Stimmrechtsalter oder Ausdehnung auf in der Einwohnergemeinde wohnhafte  Ausländerinnen und Ausländer, die über der bisherigen Regelung hinausgehen, ermöglicht werden. Die (katholischen) Kirchgemeinden im Kanton Zug haben mit der Möglichkeit, dass Stimm- und Wahlrecht auch Ausländerinnen und Ausländern zu erteilen, unserer Ansicht nach gute Erfahrungen gemacht. Es war und ist jeder (katholischen) Kirchgemeinde, dies jedoch nur mit einem Beschluss durch den Souverän, überlassen, ob sie das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen will. Viele haben davon Gebrauch gemacht.