SP verlangt bundesrechtskonforme Anpassung des kantonalen PBG in Sachen Mehrwertabgabe

14. Oktober 2022

Gemäss einem jüngst gefällten Bundesgerichtsentscheid ist das Zuger Planungs- und Baugesetz (PBG) in Sachen Mehrwertabgabe bundesrechtswidrig. Denn es sieht keine obligatorische Planmehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen vor. Die SP fordert den Regierungsrat auf, diesen Missstand unverzüglich zu beheben. Eine bundesrechtskonforme Umsetzung, welche zudem wesentliche zusätzliche Vorteile für die Allgemeinheit bringt, sieht die SP-Mehrwert-Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum, Fairness und Lebensqualität vor, welche vor Ende Jahr eingereicht wird.

Das Bundesgericht kommt im Urteil 1C_233/2021 vom 2. April 2022 zum Schluss, dass ein Verzicht auf Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen gegen Art. 5 Abs. 1 RPG verstösst und damit bundesrechtswidrig ist. Damit ist auch das Zuger Planungs- und Baugesetz (PBG) bundesrechtswidrig. Die SP kritisierte die minimalistische Regelung der Mehrwertabgabe bereits bei den verschiedenen Beratungen im Kantonsrat. Nun bestätigt das Bundesgericht, dass das Zuger PBG keinerlei Rechtssicherheit bietet, weil es dem Willen des Bundesgesetzgebers, also des Volkes, nicht folgt.

Regelung gemäss SP Initiative wäre bundesrechtskonform
Im Juni 2021 lancierte die SP eine kantonale Volksinitiative mit dem Ziel, den Volkswillen korrekt umzusetzen und die Mehrwertabgabe auch im Falle von Aufzonungen obligatorisch zu erheben. Umso mehr, als dass es im Kanton Zug kaum zu Neueinzonungen kommt (www.mehrwert-zug.ch). Die Initiative sieht zudem eine minimale Erhöhung der Mehrwertabgabe von 20 auf 30 Prozent sowie deren Zweckbindung für raumplanerische Massnahmen und für die Schaffung sowie den Erhalt von zahlbarem Wohnraum vor. Die SP ist überzeugt, damit nicht nur eine bundesrechtskonforme, sondern für den Kanton Zug optimale Vorlage zur Umsetzung der Mehrwertabgabe zu präsentieren.

Motion im Kantonsrat eingereicht
Die SP fordert den Regierungsrat nun mittels Motion auf, dem Kantonsrat schnellstens eine bundesrechtskonforme Revision des Zuger Bau- und Planungsgesetzes vorzulegen. Am besten wird diese direkt mit den Forderungen der Mehrwert-Initiative verknüpft.

 

Beilagen

Motionstext (pdf)
Bundesgerichtsurteil (pdf)
Factsheet Mehrwert-Initiative (pdf)