«Panama Papers»: Schweizer Steuer- und Strafrecht anwenden – Postulat der SP Fraktion

30. April 2016

Kantonsrat Zug Geschäft #2616: Postulat der SP-Fraktion betreffend «Panama Papers»: Schweizer Steuer- und Strafrecht anwenden, 29. 4. 2016, nicht überwiesen

Der Regierungsrat wird eingeladen:

  1. dafür zu sorgen, dass die kantonalen Behörden, insbesondere die Steuerverwaltung und die Justizbehörden, Zugriff auf die Dokumente der „Panama Papers“ erhalten, falls nötig mit der Unterstützung des Bundes und in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen oder Staaten.
  2. dabei soll geprüft werden, ob aufgrund der Daten Anzeichen auf Steuerhinterziehung und/oder Steuerbetrug bestehen von juristischen oder natürlichen Personen, die den Wohnsitz im Kanton Zug haben.

Begründung:
Die teilweise Veröffentlichung der «Panama Papers» hat ein breites System von «Trusts» und Briefkastenfirmen aufgedeckt, welches dazu dient, die wahren Besitzenden oder die Begünstigten zu kaschieren.

Es gilt zu betonen, dass solche Konstrukte nicht per se illegal sind. Gleichwohl können sie doch dazu dienen, Steuern zu hinterziehen oder sogar Geld zu waschen. Ausserdem wurde in der medialen Berichterstattung deutlich, dass viele solcher Briefkastenfirmen mit Domizil in Steuerparadiesen wie Panama von der Schweiz aus verwaltet werden. In diesen Fällen müssen sie in der Schweiz versteuert werden und es gilt das Schweizer Steuergesetz. Aus diesem Grund wäre es wichtig, dass die Staatanwaltschaft und/oder die kantonale Steuerbehörde in Besitz der Daten der «Panama Papers» verfügen könnten und sich nicht nur auf die in den Medien publizierten Daten stützen müssten. Der Handlungsspielraum der kantonalen Steuerverwaltung besteht in der Verfolgung von Steuerhinterziehungen, während für die Verfolgung von Steuerbetrug, also die Verwendung einer falschen Urkunde zum Zwecke der Steuer­hinterziehung, die ordentlichen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind.

Die JournalistInnen und Medienhäuser, die über die «Panama Papers» verfügen, scheinen keine Daten oder Dossiers herauszugeben, von denen sie nicht sicher sind, ob sie eine strafrechtlich relevante Tat dokumentieren. Um dies festzustellen, müssten die JournalistInnen über die Steuerdossiers/-angaben der betroffenen Personen/Firmen Bescheid wissen. Die Steuerbehörden wiederum
verfügen nicht über den Zugang zu den «Panama Papers», um die Steuerehrlichkeit der «Panama-KundInnen» überprüfen zu können.

Dieses Dilemma müsste überwunden werden, ohne den Quellenschutz der Medienschaffenden zu verletzen. Vielleicht führt der Weg über eine erleichterte Auskunft zu den Steuerverhältnissen gewisser «Panama-KundInnen»; vielleicht reicht eine erleichterte Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten an den in den „Panama Papers“ aufgeführten Offshore-Firmen. Die öffentliche Hand ist aufgefordert, einen Weg aufzuzeigen, inwiefern man eine strafrechtliche Überprüfung der «Panama Papers» organisieren kann. Schliesslich liegt es sowohl im Interesse der Betroffenen (um nicht versehentlich oder fälschlicherweise an den Pranger gestellt zu werden), als auch des Finanzplatzes Schweiz, möglichst bald Klarheit zu schaffen. Die Staatsanwaltschaft New York hat ein Verfahren eingeleitet und den Kontakt zum «International Consortium of Investigative Journalists» (ICIJ) aufgenommen. Im EU-Parlament wurde ein Untersuchungsausschuss zu den «Panama Papers» gefordert.

Dem Kantonsrat ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, welche Handlungsmöglichkeiten vom Kanton Zug aus schon ergriffen wurden, resp. geplant sind.