Interpellation der SP-Fraktion zur Budgetkürzung 2013 beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

30. November 2012

Mit der Neuorganisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes wird der Kanton ab 1. Januar 2013 die Trägerschaft der Fachbehörde und die Mandatsführung von den Gemeinden übernehmen. Seit Juli 2012 befindet sich das neue Amt im Aufbau und die Mandate werden von den Gemeinden dem Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz bis Ende 2012 in Etappen übergeben. Die vollständigen Kosten für das neue Amt wurden mit dem Budget 2013 zum ersten Mal erfasst und vollständig ausgewiesen. Dass sich die Kosten im Vergleich zur damaligen Vorlage erhöhten ist wenig erstaunlich, war doch schon länger bekannt, dass in den Jahren 2011 und 2012 in der ganzen Schweiz eine starke Zunahme der Massnahmen (Beistandschaften und Vormundschaften) zu verzeichnen war und ist.
Auf Antrag der CVP-Fraktion beschloss der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 29. November 2012 eine Kürzung des Globalbudgets beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz von CHF 1‘667‘000.–. Die SP-Fraktion lehnte den wenig differenzierten Kürzungsantrag geschlossen ab. Dies aus der Sorge, dass es beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz um Menschen geht die Schutz benötigen, der nicht aufgeschoben und schon gar nicht vernachlässigt werden darf. Die SP Fraktion ist überzeugt, dass die Kürzung des Globalbudgets auf dem Buckel von den Menschen ausgetragen wird, die sich ohnehin nicht wehren können. Die SP Fraktion ist sehr besorgt über diese vorgenommene Budgetkürzung und stellt dazu folgende Fragen:

  • Kann der gesetzliche Auftrag gemäss EG ZGB der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die der Kantonsrat zu Beginn des Jahres 2012 beschlossen hat, mit dem reduzierten Budget überhaupt umgesetzt werden?
  • Kann das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz den Leistungsauftrag, wie dieser auf Seite 71 des Budgets 2013 nachzulesen ist, trotz der Budgetkürzung erfüllen? Wenn Nein: Welche der Zielesetzungen gemäss Budget 2013 (Seite 72 bis 75) müssen angepasst werden?
  • Ein Teil der Mandate wird extern geführt und mit einem Leistungsauftrag vergeben: Punkto Jugend und Kind für Kinder und Pro Senectute für ältere Menschen. Was sind die Konsequenzen der Budgetkürzung für diese Organisationen oder wenn diese die Aufträge nicht mehr übernehmen können?
  • Wie wird sich das reduzierte Budget nun auf die Fälle, sprich Menschen, die dahinter stehen, aus? Mit was für Konsequenzen ist wegen der Budgetkürzung zu rechnen?
  • Kann aufgrund der ausserordentlichen Situation das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz mehr Geld ausgeben als sie gemäss dem Globalbudget zur Verfügung hat, weil die finanziellen Mittel zur Erfüllung der Aufgabe als gebundene Ausgabe einzustufen sind?

Wir bitten den Regierungsrat um eine mündliche Beantwortung der Interpellation.

Für die SP Fraktion
Alois Gössi                                      Markus Jans
Kantonsrat Baar                              Fraktionschef

Interpellation der SP-Fraktion zur Budgetkürzung 2013 beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz, 30. November 2012