Motion zur Abschaffung eines alten Zopfs: des Heimatscheins

19. Juni 2017

Motion von Alois Gössi und Hubert Schuler zur Abschaffung eines alten Zopfs: des Heimatscheins, 8. Juni 2017

Mit der vorliegenden Motion wird der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Anpassung des Gemeindegesetzes zu unterbreiten, mit dem der Heimatschein resp. Heimatausweis bei uns im Kanton Zug abgeschafft wird.

Begründung:

Ein Umzug ist ohnehin schon teuer und mit grossem Aufwand verbunden. Zusätzlich muss beim Zivilstandsamt des Heimatortes für rund 30 Franken ihr Heimatschein bestellt und beim neuen Wohnort hinterlegt werden*. Auch wer heiratet oder sich scheiden lässt, also bei einer Zivilstandsänderung, muss dieses traditionsreiche Dokument beibringen, auf dem Name, Geschlecht, Geburtsdaten, Vater und Mutter sowie Zivilstand vermerkt sind.

All dies könnte man sich ersparen, es  braucht den Heimatschein eigentlich gar nicht mehr.

Die gewünschte Gesetzesanpassung ist zeitlich abzustimmen mit der geplanten Änderung des Zivilgesetzesbuches (ZGB) durch den Bund. Der National- und Ständerat beschloss letztes Jahr oppositionslos die Abschaffung des Heimatscheins. Demnach können Kantone und Gemeinden künftig für die Aufgaben der Führung der Einwohnerregister auf die Daten des Personenstandsregister Zugriff nehmen. Gegenwärtig sind diese Angaben in der Datenbank Infostar des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements abrufbar. Noch kann die eigentliche unbestrittene Gesetzesänderung nicht in Kraft treten, da sich die eidgenössischen Räte in einem anderen Teil der Vorlage nicht einig sind.

Eine ganze Reihe von Kantonen, darunter Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Waadt, Genf und Tessin, erleichtert das Leben ihrer Einwohner bereits heute. Sie haben die Pflicht abgeschafft, dass der Heimatschein hinterlegt wird. Das ist möglich, seit der Bund 2004 die Verordnung über den Heimatschein ausser Kraft gesetzt hat und dieser zu einem normalen Zivilstandsdokument geworden ist. Eventualantrag: wird die Abschaffung des Heimtascheins durch den National- und Ständerat nicht beschlossen, sei eine Gesetzesanpassung vorzunehmen, dass der Heimatschein nicht mehr hinterlegt werden muss.