Motion der SP-Fraktion – «mehr Transparenz in der Zuger Politik»

7. März 2018

Das Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen sei wie folgt zu ergänzen:

 

§ (neu) Offenlegungspflichten

1 Alle Parteien und politische Gruppierungen, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen und sonstige Organisationen, die sich an Abstimmungskämpfen sowie Wahlen beteiligen, die in die Kompetenz von Kanton und Gemeinden fallen, müssen ihre Finanzen offenlegen. Unter die Offenlegungspflichten fallen insbesondere:

  1. die Finanzierungsquellen und das gesamte Budget für den betreffenden Wahl- oder Abstimmungskampf.
  2. die Namen der juristischen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, mit Angabe des jeweiligen Betrags. Ausgenommen sind Spenderinnen und Spender, deren Zuwendung insgesamt 1000 Franken pro Kalenderjahr nicht übersteigt.
  3. die Namen der natürlichen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, mit Angabe des jeweiligen Betrags. Ausgenommen sind Spenderinnen und Spender, deren Zuwendung insgesamt 5000 Franken pro Kalenderjahr nicht übersteigt.

 

2 Alle Kandidierenden für alle öffentlichen Ämter auf Kantonsebene sowie für Exekutiven und Legislativen auf kommunaler Ebene legen ihre Interessenbindungen bei der Anmeldung ihrer Kandidatur offen.

3 Zu Beginn jedes Kalenderjahres legen alle gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in öffentlichen Ämtern gemäss Absatz 2 ihre Interessenbindungen offen.

4 Der Kanton oder eine unabhängige Stelle überprüfen die Richtigkeit der Angaben gemäss den Absätzen 1, 2 und 3 und erstellen ein öffentliches Register.

5 Widerhandlungen von Kandidierenden und gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie von Parteien, politischen Gruppierungen, Abstimmungskomitees, Lobbyorganisationen und sonstigen Organisationen gegen die Verpflichtungen in den Abs. 1 bis 3 dieser Bestimmung werden mit Busse sanktioniert.

 

6 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Übergangsbestimmung

Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

 

Begründung:

Die Schweiz ist eine der wenigen Demokratien, die kaum gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Parteien kennt. Gemäss dem Global Corruption Report von Transparency International steht die Schweiz in Sachen Transparenz der Politikfinanzierung auf gleicher Stufe mit Albanien, El Salvador, Madagaskar oder Sri Lanka. Das ist ein peinliches Verdikt für die Schweiz mit ihrer halbdirekten Demokratie. Wer viel Geld zur Verfügung hat, kann momentan die Wahl- und Abstimmungsresultate unbemerkt beeinflussen. Der Grundsatz: „Ein Mensch, eine Stimme“ verkommt zur leeren Phrase, die nur noch formal, nicht aber praktisch gültig ist. In einer Demokratie muss aber jede Stimme gleich viel wert sein. Darum soll der Einfluss des Geldes eingedämmt werden.

Eine starke Demokratie braucht Transparenz. Solange Bürgerinnen und Bürger nicht über Geldflüsse in der Politik in Kenntnis gesetzt werden, ist unsere Demokratie nur eine halbe Demokratie. In einer Demokratie sollte das Stimmvolk wissen, von welchem Geld Politikerinnen, Politiker und Parteien abhängig sind, um sich möglichst gut eine Meinung bilden zu können. Mehr Transparenz steigert nämlich auch die Glaubwürdigkeit der Politik. Bei Vertrauensumfragen schneiden Politikerinnen und Politiker fortlaufend schlecht ab. Häufig stehen sie unter dem Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und nur für deren – und nicht das allgemeine – Wohl zu politisieren. Deshalb braucht es Massnahmen für eine glaubwürdigere Politik.

Die Bevölkerung sollte nämlich wissen, wer welche Abstimmung beeinflusst. Nicht nur Parteien oder Privatpersonen werden mit Spenden gelenkt, auch Abstimmungsergebnisse werden mit teuren Abstimmungskampagnen ausschlaggebend beeinflusst. Das Stimmvolk muss über diese Vorgänge informiert sein.

Auch dürfen Politikerinnen und Politiker keine Marionetten sein. Für die Stimmberechtigten ist es bei Wahlen oftmals schwer nachvollziehbar, welche Konzerne, Verbände, Privatpersonen, Interessengruppen oder Vereine durch einzelne Kandidatinnen und Kandidaten ideell und finanziell Einfluss auf die Zuger Politik nehmen. Politikerinnen und Politiker sollen sich in einem öffentlichen Register zu ihren Interessenbindungen bekennen.

Letztendlich darf eine kleine Elite nicht zu viel Einfluss haben. Finanzkräftige Privatpersonen oder Organisationen können sich mit hohen Spendenbeträgen viel Macht erkaufen und die Politik nach ihrem Gutdünken lenken. Das darf in einer starken Demokratie nicht sein.