Morgartendenkmal – Akzeptierter Sammelplatz für gefährliche, rechtsextreme Gruppierungen?

23. November 2022

Morgartendenkmal – Akzeptierter Sammelplatz für gefährliche, rechtsextreme Gruppierungen? Interpellation von Ronahi Yener und Guido Suter, 19. November 2022

Dass das Morgartendenkmal immer wieder Treffpunkt der rechtsextremen Szene ist, wurde durch einen Artikel der Zuger Zeitung vom 18. November 2022 wieder in den Vordergrund gerückt. Die Journalistin der Zuger Zeitung zeigte durch einfache Recherche auf, dass die Gruppierung «Kameradschaft Edelweiss», welche sich an einem Novemberwochenende 2022 wieder beim Denkmal trifft, klar und offen rechtsextreme und nationalsozialistische Ansichten teilt und auslebt. Auch die Neonazigruppierung «Junge Tat» traf sich schon zu Fackelmärschen beim Denkmal. Sieht man sich die Aktionen dieser Gruppen an, wird schnell klar, dass es sich hierbei nicht um «einfache Wandergruppen» handelt, sondern um gewaltbereite und vorbestrafte Personen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet der Regierungsrat die Treffen von Rechtsextremist:innen und Sympathisant:innen des Nationalsozialismus beim Morgartendenkmal generell und aus strafrechtlicher Sicht?
  2. Der Kanton Zug weiss von den wiederholten Versammlungen der rechtsextremen Szene beim Morgartendenkmal. Wie viele solcher Treffen in den letzten 10 Jahren sind der Sicherheitsdirektion bekannt?
  3. 2007 führte die Zuger Polizei bei einer dieser Versammlungen Personenkontrollen und Überwachungen durch, um bei «generellen Widerhandlungen, insbesondere gegen die Rassismus-Strafnorm, sofort reagieren zu können», so in ihrer Mitteilung.

Was sind heutzutage die vorgenommenen Sicherheitsvorkehrungen vor, während und nach diesen Versammlungen?

  1. Gehen von diesen Gruppierungen Sicherheitsrisiken für Einwohner:innen, sonstige Besucher:innen und Wander:innen dieser Region aus?
  2. In der Mitteilung der Sicherheitsdirektion an die Zuger Zeitung wird geschrieben, dass diese organisierten Treffen beim Morgartendenkmal keine Bewilligungen erfordern. Wird dies im Vorfeld jeder Versammlung überprüft? Wie wird beurteilt, ob diese Treffen eine Bewilligung benötigen oder nicht?
  3. Geht man die Beurteilungsfragen der Grobbeurteilung von Anlassrisiken durch, kann darauf geschlossen werden, dass diese Treffen beim Morgartendenkmal melde und/oder bewilligungspflichtig sind. Wurden diese Treffen durch diese Gruppierungen jemals gemeldet?