Lohngleichheit. Interpellation der SP Hünenberg zur Gemeindeversammlung vom 11. Dezember

30. Oktober 2017

Die Gleichbehandlung aller Menschen in der Schweiz ist in der Bundesverfassung verankert. Trotzdem ist es bekannt, dass Frauen rund 20% weniger Lohn erhalten als gleichqualifizierte Männer. Bundesrat Alain Berset lancierte im September 2016 eine Charta betreffend Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Bis heute haben 12 Kantone und 24 Gemeinden sowie der Bund diese Charta unterzeichnet. Der Regierungsrat des Kantons Zug will die Charta nicht unterzeichnen.

Die SP Hünenberg stellt dem Gemeinderat Hünenberg folgende Fragen:

  1. Ist der Gemeinderat Hünenberg bereit, die Charta des Bundes zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor zu unterzeichnen? Falls nein, weshalb nicht.
  2. Wurde auf Gemeindeebene bereits Lohnvergleich durchgeführt? Wenn ja, wann?
  3. Gab es allenfalls erklärbare und unerklärbare Lohnunterschiede?
  4. Was wurde dagegen unternommen?

Die öffentliche Hand hat in der Förderung der Lohngleichheit eine Vorbildfunktion. Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigen Behörden, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Das gemeinsame Engagement soll ein Signal an öffentliche und private Arbeitgeber aussenden. Die Charta kann von allen Kantonen und Gemeinden unterzeichnet werden.

Wir danken dem Gemeinderat für die Beantwortung der Fragen und stehen bei Unklarheiten selbstverständlich zur Verfügung.

Für den Vorstand der SP Hünenberg

Hubert Schuler      Virginia Köpfli
Präsident                 Mitglied